In den letzten Tagen häufen sich Beschwerden über Hundekot auf den Gehwegen und den öffentlichen Flächen entlang der Oschatzer Straße in Borna und der Handwerkergasse in Wellerswalde.
Gemäß § 5 Abs. 1 der Polizeiverordnung unserer Gemeinde haben Führer von Tieren dafür zu sorgen, dass öffentliche Straßen und Anlagen nicht durch Tiere, insbesondere deren Kot, verunreinigt werden. Dennoch herbeigeführte Verunreinigungen sind unverzüglich zu beseitigen (ggf. Entsorgung über Restmülltonne). Wird dies nicht beachtet, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit (§ 18 Abs. 1 Nr. 6 der Polizeiverordnung), die geahndet werden kann.
Wir fordern alle Hundebesitzer auf, die Polizeiverordnung entsprechend zu beachten und damit für Ordnung und Sauberkeit sowie ein respektvolles Miteinander von Hundehaltern und „Nichthundehaltern“ in unseren Ortsteilen zu sorgen.