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Liebschützberger Anzeiger - Amts- und Informationsblatt
Ausgabe 3/2023
Öffentliche Bekanntmachungen
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Aus der 40. öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 14.02.2023

Die 40. öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Liebschützberg fand in im Vereinsraus des Heimatvereins in Klötitz statt. Der Bürgermeister konnte dazu 11 Gemeinderäte, den Vertreter der Presse und die anwesenden Bürger begrüßen.

In der hiesigen Sitzung brachte eine Anwohnerin ein Anliegen an den Bürgermeister heran. Sie wollte wissen, ob es stimmt, dass im Gewerbegebiet in Terpitz eine Unterkunft für Asylbewerber entstehen soll. Der Bürgermeister betonte, dass er es zum jetzigen Stand als Überlegung des Landratsamtes bezeichnen würde. Herr Sommer berichtete, dass der Verwalter der DAA das Gebäude dem LRA zur Vermietung als Notunterkunft angeboten hat. Es folgten jedoch bis dato keine weiteren Schritte. Es ist bisher auch nicht geprüft worden, ob es baurechtlich zugelassen ist, dieses Objekt so zu nutzen, betonte Herr Sommer. Des Weiteren erläuterte der Bürgermeister Herr Sommer, dass er das LRA gebeten habe, unsere Gemeinde in den Prozess mit einzubeziehen. Es wurden auch die Bedenken der ansässigen Firmen an das LRA weitergegeben. Die Anwohnerin brachte noch mit ein, dass bei einer Umnutzung erhebliche Kosten auf die Gemeinde hinzukommen würden. Dies verneinte der Bürgermeister jedoch. Dies sind Kosten welche der Landkreis trage, so Herr Sommer. In einer weiteren Frage der anwesenden Gäste, ging es um eine Straße in Klötitz, wo viele Kinder unterwegs sind aber die Straße auch teils schlecht einzusehen ist. Hier fragte der Anwohner an, ob die Möglichkeit bestünde, dort eine 30er Zone zu errichten. Der Bürgermeister gab an, dass dies im Zuge einer Verkehrsschau mit der Polizei vor Ort angeschaut werden sollte.

Weiter auf der Tagesordnung ging es mit der Aufhebung der Entschädigungssatzung für die ehrenamtliche Tätigkeit in der Gemeinde Liebschützberg. Diese wurde bereits im Mai 2022 beschlossen. Laut Rechtsaufsicht des Landratsamtes wurde die Satzung aufgrund einer fehlerhaften Veröffentlichung der Tagesordnung der damaligen Sitzung für unwirksam erklärt. Somit ist der Beschluss zur Satzung vom 19.05.2022 aufzuheben. Dieser Beschluss konnte einstimmig gefasst werden. Nach der Aufhebung folgte die Neufassung der Entschädigungssatzung. Diese soll rückwirkend zum 02.06.2022 in Kraft treten.

Außerdem erfolgte die Beschlussfassung zur Annahme von Spenden. Hier stimmten alle anwesenden Räte dem Beschluss zu.