In der 51. Gemeinderatssitzung am 20.02.2024 konnte der Bürgermeister 13 Räte, die Kämmerin Frau Jahn, die Sachbearbeiterin Bau- und Liegenschaften Frau Kretzschmar, Herrn Giesa von der Firma JUWI, 1 Bürger sowie den Vertreter der Presse begrüßen. Danach erfolgte die Unterzeichnung der Niederschrift von der letzten Gemeinderatssitzung. Im Anschluss erfolgte die Bürgerfragestunde. Hier sprach Herr Hanke vor. In seinem Anliegen ging es um den Liebschützberg und das Osterfeuer, welches früher als Mahnfeuer entzündet wurde. Herr Hanke hat sich dagegen ausgesprochen, dass das Feuer auf seinem Grundstück durchgeführt wird. Herr Sommer gab in der Sitzung an, dass das Feuer nach vorheriger Absprache, auf dem Flurstück von Herrn Kranen entzündet wird. Somit ist das Feuer auch weit genug von der Feinstaubmessstation entfernt. Dort sollen das Zelt und Biertischgarnituren aufgestellt werden. Der Antrag auf ein Brauchtumsfeuer wurde beim Landratsamt eingereicht.
Nach dem Bericht des Bürgermeisters befasste sich der Gemeinderat dem Beschluss über die Annahme von Spenden, dieser wurde einstimmig vom Gremium gefasst.
Im TOP 5 übergab Herr Sommer das Wort an Herrn Giesa von der Firma JUWI. Herr Giesa gab dem Gremium und den Gästen einen kurzen Rückblick. Auf dem Vorranggebiet Käferberg sollen 8 Windkraftanlagen errichtet werden. Die Flächensicherung ist nahezu abgeschlossen. Weitere Gutachten wie z.B. über den Naturschutz werden bis April und die Ergebnisse des Baugrundgutachtens werden bis Ende März erwartet. Baubeginn des Windparks soll im Jahr 2027 und die Inbetriebnahme der WEA (Windenergieanlage) 2028 sein.
Der Bürgermeister bedankte sich bei der Herrn Giesa für seine Ausführungen. Weiter ging es in der Tagesordnung mit der Satzung für die Nutzung der öffentlichen Gebäude und Räume der Gemeinde Liebschützberg (Nutzungsgebührensatzung). Nach der Kalkulation der Gebühren für die Nutzung der Räumlichkeiten sowie der Aktualisierung und Rechtsanpassung im Zuge der Umsatzsteuerpflicht für Kommunen ab 2025, wurden die Preise im Verwaltungsausschuss beraten und jetzt im Gemeinderat beschlossen. Die Satzung soll zum 01.05.2024 in Kraft treten.
Ein weiterer Beschluss wurde über die Regelung über die Erhebung von Nutzungsentgelten für das Festzelt und die Biertischgarnituren gefasst, da diese seit 2002 nicht mehr angepasst wurden. Auch hier wurde vorab im Verwaltungsausschuss beraten. Die Entgelte sollen ab 01.03.2024 gelten. Somit soll das Festzelt für Privatpersonen pro Veranstaltung 350,00 und für Vereine 150,00 Euro kosten. Die Garnituren (2 Bänke und 1 Tisch) werden mit 2,50 Euro berechnet.
Alle Beschlüsse der hiesigen Sitzung wurden einstimmig vom Gremium gefasst.