Uns erreichen immer wieder Beschwerden von Bürgern über Verunreinigungen durch Hundekot auf der öffentlichen Grünfläche am Teich und auf dem Spielplatz in Sahlassan.
Gemäß § 5 Abs 1 der Polizeiverordnung der Gemeinde Liebschützberg haben Führer von Tieren dafür zu sorgen, dass öffentliche Straßen und Anlagen nicht durch Tiere, insbesondere deren Kot, verunreinigt werden. Dennoch herbeigeführte Verunreinigungen sind unverzüglich zu beseitigen. Wird dies nicht beachtet, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die geahndet werden kann.
Das Betreten von Spielplätzen mit Hunden ist generell verboten.
Wir fordern alle Hundebesitzer auf, die Polizeiverordnung entsprechend zu beachten und auf andere Personen Rücksicht zu nehmen. Bitte helfen Sie mit, Ordnung und Sicherheit für ein gutes Miteinander von Hundebesitzern und „Nichthundebesitzern“ in unserer Gemeinde zu gewährleisten.