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Liebschützberger Anzeiger - Amts- und Informationsblatt
Ausgabe 4/2024
Mitteilungen
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Neue Reisedokumente für Kinder

Ab dem 1. Januar 2024 dürfen Kinderreisepässe nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden.

Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ende ihrer Gültigkeit weiterverwendet werden.

Welches Reisedokument beantrage ich für mein Kind?

Bei Reisen innerhalb der EU genügt ein Personalausweis. Für Reiseziele über die EU hinaus ist in der Regel ein Reisepass erforderlich.

Informationen zum Thema, ob das konkrete Reisezielland einen Reisepass oder einen Personalausweis als Ausweisdokument anerkennt, finden Sie auf der Internet-Seite des Auswärtigen Amtes, den Reise- und Sicherheitshinweisen (https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise).

Personalausweis (unter 24 Jahre)

Gültigkeit: 6 Jahre

Gebühr: 22,80 €

Reisepass (unter 24 Jahre)

Gültigkeit: 6 Jahre

Gebühr: 37,50 €

Für die Beantragung wird ein biometrisches Lichtbild, die Geburtsurkunde und die Zustimmung der Sorgeberechtigten benötigt. Ab einem Alter von 6 Jahren werden die Fingerabdrücke und ab 10 Jahren die Unterschrift des Kindes im Dokument erfasst.

Bitte beachten Sie, dass sich das Gesichtsbild, insbesondere von Säuglingen und Kleinstkindern, innerhalb kurzer Zeit stark verändern kann, sodass eine Identifizierung mit dem ursprünglichen Ausweisdokument teilweise auch schon deutlich vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes nicht mehr möglich ist und das Ausweisdokument vorzeitig ungültig geworden ist. In diesem Fall beantragen Sie bitte rechtzeitig vor Reiseantritt ein neues Dokument (Personalausweis oder Reisepass).