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Liebschützberger Anzeiger - Amts- und Informationsblatt
Ausgabe 4/2024
Öffentliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung zur Offenlegung von Ergebnissen einer Katastervermessung und Abmarkung

Empfänger: Eigentümer, Erbbauberechtigte und Nutzungsberechtigte der nachstehenden Flurstücke

Auf Antrag (Antragsnummer 23445) wurde in der Gemeinde Liebschützberg, Gemarkung Borna eine Grenzwiederherstellung und Flurstücksbildung (Katastervermessung) sowie Abmarkung von Grenzpunkten durchgeführt.

Nach § 17 der Verordnung des Staatsministeriums des Inneren zur Durchführung des Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetz (SächsVermKatGDVO) vom 6. Juli 2011 (SächsGVBl. S. 271), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 25. Januar 2023 (SächsGVBl. S. 37) geändert worden ist, werden die Verwaltungsakte öffentlich bekanntgegeben.

Rechtsgrundlage für die genannten Amtshandlungen ist das Sächsische Vermessungs- und Katastergesetz – SächsVermKatG vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 138,148), das zuletzt durch Artikel 15 der Verordnung vom 12. April 2021 (SächsGVBl. S. 517) geändert worden ist.

1) An den Grenzen folgender Flurstücke wurden Grenzpunkte vorgefunden, wiederhergestellt und Grenzpunkte

abgemarkt sowie von der Abmarkung abgesehen:

Gemarkung: Borna; Flurstück(e): 717/1

2) Folgende Flurstücke wurden zerlegt und dabei die neuen Grenzpunkte abgemarkt:

Gemarkung: Borna; Flurstück(e): 804/1

Die Ergebnisse liegen vom 08.04.2024 bis 10.05.2024 jeweils montags bis freitags von 7:30 Uhr bis 11:30 Uhr und 12:30 Uhr bis 15:30 Uhr

im Amtssitz des Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs Katja Kießling,

Hermann-Zschoche-Straße 6,

01558 Großenhain

zur Einsichtnahme bereit.

Gemäß §17 der Verordnung des Staatsministeriums des Inneren zur Durchführung des Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetz (SächsVermKatGDVO) gelten die Ergebnisse der Grenzbestimmung und Abmarkung ab dem

18.05.2024

als bekannt gegeben.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die Verwaltungsakte, die durch die Offenlegung bekannt gegeben werden, kann innerhalb eines Monats Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur, Frau Katja Kießling, Hermann-Zschoche-Straße 6 in 01558

Großenhain einzulegen.

Dipl.- Ing. Katja Kießling
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur

Amtssitz:

Hermann-Zschoche-Str. 6

01558 Großenhain

Tel.: 03522 50 60 60