Empfänger: Eigentümer, Erbbauberechtigte und Nutzungsberechtigte der nachstehenden Flurstücke
Auf Antrag (Antragsnummer 23445) wurde in der Gemeinde Liebschützberg, Gemarkung Borna eine Grenzwiederherstellung und Flurstücksbildung (Katastervermessung) sowie Abmarkung von Grenzpunkten durchgeführt.
Nach § 17 der Verordnung des Staatsministeriums des Inneren zur Durchführung des Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetz (SächsVermKatGDVO) vom 6. Juli 2011 (SächsGVBl. S. 271), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 25. Januar 2023 (SächsGVBl. S. 37) geändert worden ist, werden die Verwaltungsakte öffentlich bekanntgegeben.
Rechtsgrundlage für die genannten Amtshandlungen ist das Sächsische Vermessungs- und Katastergesetz – SächsVermKatG vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 138,148), das zuletzt durch Artikel 15 der Verordnung vom 12. April 2021 (SächsGVBl. S. 517) geändert worden ist.
1) An den Grenzen folgender Flurstücke wurden Grenzpunkte vorgefunden, wiederhergestellt und Grenzpunkte
abgemarkt sowie von der Abmarkung abgesehen:
Gemarkung: Borna; Flurstück(e): 717/1
2) Folgende Flurstücke wurden zerlegt und dabei die neuen Grenzpunkte abgemarkt:
Gemarkung: Borna; Flurstück(e): 804/1
Die Ergebnisse liegen vom 08.04.2024 bis 10.05.2024 jeweils montags bis freitags von 7:30 Uhr bis 11:30 Uhr und 12:30 Uhr bis 15:30 Uhr
im Amtssitz des Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs Katja Kießling,
Hermann-Zschoche-Straße 6,
01558 Großenhain
zur Einsichtnahme bereit.
Gemäß §17 der Verordnung des Staatsministeriums des Inneren zur Durchführung des Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetz (SächsVermKatGDVO) gelten die Ergebnisse der Grenzbestimmung und Abmarkung ab dem
18.05.2024
als bekannt gegeben.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die Verwaltungsakte, die durch die Offenlegung bekannt gegeben werden, kann innerhalb eines Monats Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur, Frau Katja Kießling, Hermann-Zschoche-Straße 6 in 01558
Großenhain einzulegen.
| Amtssitz: | Hermann-Zschoche-Str. 6 |
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| 01558 Großenhain |
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| Tel.: 03522 50 60 60 |