Beschluss-Nr.: 52/230/24
Annahme von Spenden
Gesetzliche Anzahl der GR: — 16 + BM
davon anwesende GR: — 15 + BM
Ja-Stimmen: 16, Gegenstimmen: 0, Enthaltungen: 0
Wegen Befangenheit von der Abstimmung ausgeschlossen: 0
Beschluss Nr. 52/231/24
Der Gemeinderat beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am 19.03.2024, die
Berufung des Kameraden Ralf Möbius zum Wehrleiter und des Kameraden
Chris Kühne zum stellv. Wehrleiter der FFW Zaußwitz auf fünf Jahre.
Gesetzliche Anzahl der GR: — 16 + BM
davon anwesende GR: — 15 + BM
Ja-Stimmen: 16, Gegenstimmen: 0, Enthaltungen: 0
Wegen Befangenheit von der Abstimmung ausgeschlossen: 0
Beschluss über die Abwägung der Stellungnahmen zum Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Altgemeinde Borna jetzt Gemeinde Liebschützberg.
Gesetzliche Anzahl der GR: — 16 + BM
davon anwesende GR: — 15 + BM
Ja-Stimmen: 15, Gegenstimmen: 0, Enthaltungen: 0
Wegen Befangenheit von der Abstimmung ausgeschlossen: 1
Beschluss Nr. 52/233/24
Der Gemeinderat der Gemeinde Liebschützberg beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am 19.03.202 die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Altgemeinde Borna jetzt Gemeinde Liebschützberg (Feststellung vom 01.03.2024).
Gesetzliche Anzahl der GR: — 16 + BM
davon anwesende GR: — 15 + BM
Ja-Stimmen: 15, Gegenstimmen: 0, Enthaltungen: 0
Wegen Befangenheit von der Abstimmung ausgeschlossen: 1
Beschluss Nr. 52/234/24
Der Gemeinderat der Gemeinde Liebschützberg beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am 19.03.2024 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan nach § 12 Baugesetzbuch (BauGB) „Erweiterung Biogasanlage Zaußwitz“ der Gemeinde Liebschützberg bestehend aus der Planzeichnung mit den textlichen Festsetzungen (Stand 06.03.2024) mit dem Vorhabenplan (Stand 26.04.2023) als Satzung.
Gesetzliche Anzahl der GR: — 16 + BM
davon anwesende GR: — 15 + BM
Ja-Stimmen: 15, Gegenstimmen: 0, Enthaltungen: 0
Wegen Befangenheit von der Abstimmung ausgeschlossen: 1
Beschluss Nr. 52/235/24
Der Gemeinderat der Gemeinde Liebschützberg stimmt dem Bauantrag „Um- und Ausbau Scheune zu Einfamilienwohnhaus“ Fl.Nr. 87/4 der Gemarkung Zaußwitz zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen. Der Bürgermeister wird beauftragt, eine entsprechende Erklärung bei der zuständigen Bauaufsicht abzugeben
Gesetzliche Anzahl der GR: — 16 + BM
davon anwesende GR: — 15 + BM
Ja-Stimmen: 16, Gegenstimmen: 0, Enthaltungen: 0
Wegen Befangenheit von der Abstimmung ausgeschlossen: 0