Aus gegebenem Anlass möchten wir Sie darauf hinweisen, dass das Betreten und Spielen in öffentlichen Gräben, insbesondere Wasser- und Entwässerungsgräben, nicht gestattet ist. Diese Anlagen sind oft unübersichtlich und können erhebliche Gefahren bergen.
Die Polizeiverordnung der Gemeinde untersagt aus Sicherheitsgründen den Zugang zu diesen Bereichen. Das Nichteinhalten dieser Regelung kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden und zieht möglicherweise ein Bußgeld nach sich.
Bitte beachten Sie, dass Eltern für ihre Kinder haftbar gemacht werden können, sollten diese trotz des bestehenden Betretungsverbots in gefährliche Zonen eindringen.