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Liebschützberger Anzeiger - Amts- und Informationsblatt
Ausgabe 5/2023
Mitteilungen
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Die Sächsische Ehrenamtskarte

Mit der Sächsischen Ehrenamtskarte dankt die Sächsische Staatsregierung ihren Bürgerinnen und Bürgern für außerordentliche ehrenamtliche Arbeit.

Wer kann die Sächsische Ehrenamtskarte erhalten?

Die Ehrenamtskarte können alle ehrenamtlich engagierten Personen erhalten, die ihren Wohnsitz im Freistaat Sachsen haben, mindestens 14 Jahre alt sind, wöchentlich mindestens 3 Stunden ehrenamtlich aktiv sind und sich seit mindestens zwei Jahren ehrenamtlich engagieren.

Wo kann man die Sächsische Ehrenamtskarte erhalten?

Die Sächsische Ehrenamtskarte kann bei der Wohnsitzgemeinde der Antragstellerin bzw. des Antragsstellers beantragt werden. Die Gemeinde vergibt dann die Ehrenamtskarte. Ein

Überblick über alle Gemeinden oder Städte, die die Sächsischen Ehrenamtskarte vergeben, finden Sie unter: https://www.ehrenamt.sachsen.de/ehrenamtskarte.html.

Wie kann man die Sächsische Ehrenamtskarte erhalten?

Die ehrenamtlich tätige Person beantragt die Ehrenamtskarte. Die Trägerorganisation, bei der das Engagement erfolgt, bestätigt die ehrenamtliche Arbeit.

Trägerorganisationen können sein:

-

als gemeinnützig anerkannte Vereine, Verbände und Stiftungen,

-

Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege sowie deren Untergliederungen,

-

Kirchgemeinden und Religionsgemeinschaften sowie

-

Gemeinden, Gemeindeverbände und Städte (Kommunen).

Engagierte in Initiativen, ohne eigenen Rechtsstatus, können die Bestätigung durch die Gemeinde oder Stadt erhalten. Das Antragsformular auf Erhalt der Sächsischen Ehrenamtskarte

finden Sie auch unter: https://www.ehrenamt.sachsen.de/ehrenamtskarte.html.

Antragsempfänger ist die Wohnsitzgemeinde der engagierten Person.

Was kann die Sächsische Ehrenamtskarte?

Die Sächsische Ehrenamtskarte ist eine Auszeichnung für geleistetes Engagement. Inhaberinnen und Inhaber der Sächsischen Ehrenamtskarte können für den Zeitraum der 5. Auflage (01/2022 bis 12/2024) von Kooperationspartnern angebotene Vergünstigungen im gesamten Freistaat genießen. Eine Übersicht aller Kooperationspartner und deren Angebote finden Sie unter: www.ehrenamt.sachsen.de/ehrenamtskarte.html. Kooperationspartner sind in der Regel vor Ort durch einen Aufkleber mit Ehrenamtskarten-Motiv, beispielsweise am Eingang oder im Kassenbereich, erkennbar. Durch die Vorlage der aktuellen Ehrenamtskarte in Verbindung mit dem Lichtbildausweis kann das Angebot genutzt werden.