Titel Logo
Liebschützberger Anzeiger - Amts- und Informationsblatt
Ausgabe 5/2025
Öffentliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Widerspruch gegen die Weitergabe von Meldedaten

Bekanntmachung

zum Widerspruch gegen die Übermittlung von Meldedaten

(§ 42 Abs. 3, § 50 Abs. 5 BMG)

Wir möchten einmal jährlich auf das Widerspruchsrecht der Bürger gegen die Übermittlung von Daten durch die Meldebehörde hinweisen.

Folgende Widersprüche sind möglich:

-

gegen die Weitergabe der Daten an öffentl.-rechtliche Religionsgesellschaften, der mein Ehepartner, mein Kind oder meine Eltern (bei Minderjährigen) angehören, während ich diesen nicht angehöre (§ 42 Abs. 3 BMG)

-

gegen die Übermittlung meiner Meldedaten an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen bzw. der Nutzung der Daten für die Versendung von Wahlwerbung (§ 50 Abs. 1 BMG)

-

gegen die Übermittlung meiner Daten an Presse, Rundfunk und Mandatsträger zum Zwecke der Veröffentlichung von Alters- und Ehejubilaren (§ 50 Abs. 2 BMG)

-

gegen die Veröffentlichung meiner Daten in Adressbüchern (§ 50 Abs. 3 BMG)

Der Widerspruch ist an das Einwohnermeldeamt der Gemeinde Liebschützberg zu richten.

Den entsprechenden Antrag auf Eintragung einer Übermittlungssperre erhalten Sie im Einwohnermeldeamt der Gemeinde oder auf der Homepage der Gemeinde.