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Liebschützberger Anzeiger - Amts- und Informationsblatt
Ausgabe 5/2026
Öffentliche Bekanntmachungen
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Ankündigung eines Grenztermins und Bekanntgabe der Offenlegung der Ergebnisse der Grenzbestimmung und Abmarkung

Unternehmensflurbereinigung B169 Ortsumfahrung Stauchitz (VKZ 270281)

Der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur Andreas Reypka bestimmt im Zusammenhang mit einer durchgeführten Katastervermessung im Sinne des Gesetzes über das amtliche Vermessungswesen und das Liegenschaftskataster im Freistaat Sachsen (Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz – SächsVermKatG) vom 29. Januar 2008 rechtsbereinigt mit Stand vom 30.07.2024) die Flurstücksgrenzen nachfolgend aufgeführter Flurstücke:

Gemarkung: Ganzig

349/3, 350/3, 351/3, 352/3, 353, 354, 355, 356, 357, 358, 359, 360, 372, 373, 374, 375, 451/2

Alle Eigentümer der genannten Flurstücke sowie sonstige Beteiligte, die von der Grenzbestimmung betroffen sind, erhalten die Möglichkeit, am Grenztermin teilzunehmen.

Der Grenztermin findet am Mittwoch, dem 27.05.2026 um 08:00 Uhr statt.

Treffpunkt: am Feldweg zwischen Ganzig und Nasenberg (siehe Karte)

Die Grenzbestimmung ist ein Verwaltungsverfahren im Sinne des Verwaltungsverfahrens-gesetzes. Die Eigentümer der genannten Flurstücke sind Beteiligte im Sinne des Verwaltungsverfahrensgesetzes.

Der Grenztermin ist die im § 28 des Verwaltungsverfahrensgesetzes vorgesehene Anhörung Beteiligter zu den entscheidungserheblichen Tatsachen. Dabei wird Ihnen der ermittelte Grenzverlauf an Ort und Stelle erläutert und vorgewiesen. Im Anschluss erhalten Sie im Rahmen des § 16 Abs. 3 des Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetz – SächsVermKatG Gelegenheit, sich zum Grenzverlauf zu äußern.

Ich bitte Sie, zum Grenztermin ihren Personalausweis mitzubringen. Sie können sich auch durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Dieser muss seinen Personalausweis und eine von Ihnen unterschriebene schriftliche Vollmacht vorlegen.

Wir weisen Sie vorsorglich darauf hin, dass auch ohne Ihre Anwesenheit oder der Anwesenheit eines von Ihnen Bevollmächtigten Ihre Flurstücksgrenzen bestimmt werden können. Aufwendungen, die durch die Wahrnehmung des Grenztermins entstehen, können nicht erstattet werden.

Allen betroffenen Eigentümern werden die Ergebnisse der Grenzbestimmung und Abmarkung durch Offenlegung bekannt gemacht. Die Ermächtigung zur Bekanntgabe von Verwaltungsakten auf diesem Wege ergibt sich aus § 17 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Durchführung des Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetzes (Durchführungsverordnung zum Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetz – SächsVermKatGDVO) vom 6. Juli 2011 (SächsGVBl. Jg. 2011 Bl.-Nr. 7 S. 271 Fsn-Nr.: 450-2.1 Fassung gültig ab: 01.05.2023).

Die Ergebnisse liegen in den Geschäftsräumen des Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur Andreas Reypka in 01591 Riesa, Lauchhammerstraße 20 vom 01.06.2026 bis zum 30.06.2026 von Montag bis Freitag jeweils in der Zeit von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr und Dienstag von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr zur Einsichtnahme bereit.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern unter der Telefonnummer 03525/50380 zur Verfügung.

Gemäß § 17 Absatz 1 DVOSächsVermKatGDVO gelten die Ergebnisse der Grenzbestimmung und Abmarkung ab dem 07.07.2026 als bekannt gegeben.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die offengelegten Ergebnisse der Grenzbestimmung und Abmarkung können die betroffenen Eigentümer und Erbbauberechtigten innerhalb eines Monats nach dem Wirksamwerden der Bekanntgabe Widerspruch einlegen.

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur Andreas Reypka, Lauchhammerstraße 2 in 01591 Riesa oder dem Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung Sachsen, Olbrichtplatz 3 in 01099 Dresden einzulegen.

Riesa, den 20.04.2026

Andreas Reypka
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
Lauchhammerstraße 20, 01591 Riesa