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Liebschützberger Anzeiger - Amts- und Informationsblatt
Ausgabe 6/2023
Öffentliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der erneuten öffentlichen Auslegung des Entwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Erweiterung Biogasanlage Zaußwitz“

Übersichtsplan

Der Gemeinderat der Gemeinde Liebschützberg hat in seiner öffentlichen Sitzung am 16.05.2023 den geänderten Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nach § 12 Baugesetzbuch (BauGB) „Erweiterung Biogasanlage Zaußwitz“ der Gemeinde Liebschützberg bestehend aus der Planzeichnung, dem Vorhabenplan sowie der Begründung einschließlich des Umweltberichts mit Grünordnungsplan in den jeweiligen Fassungen vom 26.04.2023 mit den Anlagen (Geräuschimmissionsprognose, Geruchsimmissionsprognose, Entwässerungsplanung, Entwurfsplanung zur Rückhaltung gem. AwS) beschlossen.

Der Geltungsbereich des Plangebietes bezieht sich auf die Gemarkung Zaußwitz mit den Flurstücken 383/6,383/7 und 109/1 teilweise in der Gemeinde Liebschützberg im Landkreis Nordsachsen.

Der Entwurf in der Fassung vom 26.04.2023 berücksichtigt die notwendigen Änderungen der eingegangenen Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung des Entwurfes vom 29.04.2022 in der Zeit vom 08.06. bis zum 08.07.2022 und die Stellungnahmen der gleichzeitig angehörten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. Die Gemeinderäte haben die eingegangenen Stellungnahmen geprüft und in der Sitzung am 16.05.2023 den Abwägungsbeschluss gefasst. (Beschluss-Nr:43/184/23)

Als wesentliche Änderungen wurden Belange des Sachgebietes Bodenschutz eingearbeitet mit einer zusätzlichen Kompensationsmaßnahme M 5 im Geltungsbereich 3 und der Forderung der unteren Wasserbehörde zu konkret festzusetzenden Versickerungsflächen. Die Änderungen wurden in der Begründung farblich markiert.

Gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB wurde durch die Gemeinde bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden sollen.

Die geänderten Entwürfe werden nach § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer mindestens eines Monats öffentlich ausgelegt und die beteiligten Träger öffentlicher Belange von der Auslegung benachrichtigt. Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB werden die Beschlüsse sowie Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sowie die Angaben zu den Arten verfügbarer umweltbezogener Informationen mindestens 1 Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht.

Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB werden die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gleichzeitig eingeholt.

Zum Zwecke der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB werden folgende Unterlagen ausgelegt:

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Erweiterung Biogasanlage Zaußwitz“ bestehend aus Planzeichnung, textlichen Festsetzungen, Begründung und Umweltbericht als Anlage zur Begründung; Entwurf, Fassung vom 26.04.2023

Geräuschimmissionsprognose

Ermittlung der Geräuschemission

Geruchsimmissionsprognose

Erläuterungsbericht Entwässerungsplan

Auslaufmenge Umwallung

Umwallung

Stellungnahmen von Behörden, Träger öffentlicher Belange:

Stellungnahme des Landratsamtes Nordsachsen zu Auswirkungen auf den Boden, Forderungen zum Schallimmissionsschutz und zur Luftreinhaltung, Verankerung der Kompensationsmaßnahmen, Nachweis der Regenwasserversickerung und der der gesicherten Löschwasserversorgung

Stellungnahme der Landesdirektion => Hinweise auf Ergänzung des Umweltberichtes gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB

Stellungnahme des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie => Hinweise zum Radonschutz

Die öffentliche Auslegung erfolgt in der Zeit

vom 14.06.2023 bis einschließlich 17.07.2023

in der Gemeinde Liebschützberg, Straße der Jugend 5, 04758 Liebschützberg, OT Borna, Zimmer 7. Eine Einsichtnahme in die Planunterlagen ist für jedermann während der Dienststunden möglich.

Montag

9:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13.00 Uhr – 15.00 Uhr

Dienstag

9:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 18:00 Uhr

Mittwoch

geschlossen

Donnerstag

9:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 16:00 Uhr

Freitag

9:00 Uhr – 12:00 Uhr

Während der oben genannten Frist kann sich die Öffentlichkeit zu den Änderungen im Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes äußern und Stellungnahmen schriftlich oder während der genannten Zeiten mündlich zur Niederschrift abgeben.

Ebenso wird der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen zusätzlich in das Internet (www.liebschuetzberg.de) eingestellt und über das zentrale Beteiligungsportal des Landes Sachsen (www.buergerbeteiligung.sachsen.de) zugänglich gemacht. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Beteiligungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können.

Gemeinde Liebschützberg, den 07.06.2023

Sommer
Bürgermeister