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Liebschützberger Anzeiger - Amts- und Informationsblatt
Ausgabe 6/2023
Mitteilungen
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Unerlaubtes Parken vor der Verkaufsstelle in Borna

Die Gemeinde Liebschützberg möchte nochmals darauf hinweisen, dass vor der Verkaufsstelle in Borna, Oschatzer Straße 10 montags bis freitags zwischen 8.00 Uhr und 17.00 Uhr nur eine Parkdauer von 30 Minuten zulässig ist, um den Kunden der Verkaufsstelle das ortsnahe Parken zu ermöglichen.

Leider müssen wir immer wieder feststellen, dass von Anwohnern der umliegenden Wohnblöcke diese Parkplätze genutzt werden, wobei die Parkdauer erheblich überschritten wird, was wiederum zur verständlichen Verärgerung des Verkaufsstellenbetreibers und seiner Kunden führt.

Für die Anwohner und Besucher stehen in ausreichender Anzahl öffentliche Parkplätze (Alte Schulstraße und Blumenstraße) zur Verfügung, die auch genutzt werden sollten.