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Liebschützberger Anzeiger - Amts- und Informationsblatt
Ausgabe 6/2024
Öffentliche Bekanntmachungen
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Freistaat Sachsen / Staatsbetrieb Landestalsperrenverwaltung / Betrieb EMUWE / Flussmeisterei Torgau Vorherige Ankündigung

nach § 41 Abs. 1 Satz 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) über beabsichtigte Gewäs-

serunterhaltungsmaßnahmen nach § 39 WHG i.V.m. § 31 Abs. 1 Nr. 5 Sächsisches

Wassergesetz (SächsWG) und über beabsichtigte Unterhaltungsmaßnahmen an

öffentlichen Hochwasserschutzanlagen nach § 79 Absatz 3 SächsWG im Rahmen der

gesetzlichen Duldungspflichten nach § 41 Abs. 1 Satz 1 WHG i.V.m. § 38 SächsWG

Der Staatsbetrieb Landestalsperrenverwaltung als Gewässerunterhaltungspflichtiger kündigt hiermit

den Eigentümern, Anliegern, Hinterliegern sowie der Öffentlichkeit an den Gewässern 1. Ordnung,

Grenzgewässern und an den öffentlichen Hochwasserschutzanlagen folgende duldungspflichtige

Maßnahmen an:

Vom 01.07.2024 bis 28.02.2025 werden Unterhaltungsarbeiten an den Hochwasserschutzanlagen

und Gewässern:

- Böschungsmahd und Sohlkrautung an Dahle in Teilabschnitten von Schmannewitz bis

Seydewitz,

- Böschungsmahd und Sohlkrautung in Teilabschnitten an der Döllnitz von Mahlis bis Oschatz

- Böschungsmahd und Sohlkrautung in Teilabschnitten am Schwarzen Graben / Weinske von

der Mündung bis Schöna, einschließlich Umfluter Audenhain Nord- und Südumfluter Großer

Teich Torgau

- Deichmahd an Elbdeichen linkselbisch von Schirmenitz bis Dommitzsch

- Deichmahd an Elbdeichen rechtselbisch von Stehla bis Dautzschen

- Deichmahd an Weinskedeichen von Torgau bis Polbitz

- Deichmahd an Dahledeichen von Schirmenitz bis Seydewitz

- Gehölzpflegemaßnahmen zur Gewässerrandstreifenentwicklung und Verkehrssicherung an

den genannten Gewässern

- Maßnahmen der nachholenden Gewässerunterhaltung und Unterhaltung öffentlicher

Hochwasserschutzanlagen.

- Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerstruktur und Hydromorphologie im Sinne der

europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL)

von Mitarbeitern der Flussmeisterei Torgau und deren Auftragnehmern durchgeführt.

Im Jahr 2024 werden ganzjährig Gewässer- und Anlagenkontrollen an Deichen, Gewässern

1. Ordnung (Dahle, Döllnitz, Schwarzer Graben, Weinske), TS Großer Teich Torgau und sowie

Maßnahmen zur Wühltierbekämpfung an den Hochwasserschutzanlagen, Stauanlagen und

Gewässern durchgeführt. Dazu werden auch gekennzeichnete Fallen und Fanggeräte verwendet, die

weder berührt noch verändert oder entfernt werden dürfen. Diese Maßnahmen dienen einem

optimalen Hochwasserschutz der Bevölkerung!

Für Fragen steht die Flussmeisterei Torgau unter der Tel.-Nr.: 03421/731410 oder

fmtorgau@ltv.sachsen.de zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Kuhne -Flussmeister

Die verwendeten Hinweisschilder:

Achtung Wühltierbekämpfung

(Maßnahme des Hochwasserschutzes)