nach § 41 Abs. 1 Satz 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) über beabsichtigte Gewäs-
serunterhaltungsmaßnahmen nach § 39 WHG i.V.m. § 31 Abs. 1 Nr. 5 Sächsisches
Wassergesetz (SächsWG) und über beabsichtigte Unterhaltungsmaßnahmen an
öffentlichen Hochwasserschutzanlagen nach § 79 Absatz 3 SächsWG im Rahmen der
gesetzlichen Duldungspflichten nach § 41 Abs. 1 Satz 1 WHG i.V.m. § 38 SächsWG
Der Staatsbetrieb Landestalsperrenverwaltung als Gewässerunterhaltungspflichtiger kündigt hiermit
den Eigentümern, Anliegern, Hinterliegern sowie der Öffentlichkeit an den Gewässern 1. Ordnung,
Grenzgewässern und an den öffentlichen Hochwasserschutzanlagen folgende duldungspflichtige
Maßnahmen an:
Vom 01.07.2024 bis 28.02.2025 werden Unterhaltungsarbeiten an den Hochwasserschutzanlagen
und Gewässern:
- Böschungsmahd und Sohlkrautung an Dahle in Teilabschnitten von Schmannewitz bis
Seydewitz,
- Böschungsmahd und Sohlkrautung in Teilabschnitten an der Döllnitz von Mahlis bis Oschatz
- Böschungsmahd und Sohlkrautung in Teilabschnitten am Schwarzen Graben / Weinske von
der Mündung bis Schöna, einschließlich Umfluter Audenhain Nord- und Südumfluter Großer
Teich Torgau
- Deichmahd an Elbdeichen linkselbisch von Schirmenitz bis Dommitzsch
- Deichmahd an Elbdeichen rechtselbisch von Stehla bis Dautzschen
- Deichmahd an Weinskedeichen von Torgau bis Polbitz
- Deichmahd an Dahledeichen von Schirmenitz bis Seydewitz
- Gehölzpflegemaßnahmen zur Gewässerrandstreifenentwicklung und Verkehrssicherung an
den genannten Gewässern
- Maßnahmen der nachholenden Gewässerunterhaltung und Unterhaltung öffentlicher
Hochwasserschutzanlagen.
- Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerstruktur und Hydromorphologie im Sinne der
europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL)
von Mitarbeitern der Flussmeisterei Torgau und deren Auftragnehmern durchgeführt.
Im Jahr 2024 werden ganzjährig Gewässer- und Anlagenkontrollen an Deichen, Gewässern
1. Ordnung (Dahle, Döllnitz, Schwarzer Graben, Weinske), TS Großer Teich Torgau und sowie
Maßnahmen zur Wühltierbekämpfung an den Hochwasserschutzanlagen, Stauanlagen und
Gewässern durchgeführt. Dazu werden auch gekennzeichnete Fallen und Fanggeräte verwendet, die
weder berührt noch verändert oder entfernt werden dürfen. Diese Maßnahmen dienen einem
optimalen Hochwasserschutz der Bevölkerung!
Für Fragen steht die Flussmeisterei Torgau unter der Tel.-Nr.: 03421/731410 oder
fmtorgau@ltv.sachsen.de zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Kuhne -Flussmeister
Die verwendeten Hinweisschilder:
Achtung Wühltierbekämpfung
(Maßnahme des Hochwasserschutzes)