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Liebschützberger Anzeiger - Amts- und Informationsblatt
Ausgabe 6/2025
Öffentliche Bekanntmachungen
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Freistaat Sachsen / Staatsbetrieb Landestalsperrenverwaltung / Betrieb EMUWE / Flussmeisterei Torgau

Vorherige Ankündigung

nach § 41 Abs. 1 Satz 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) über beabsichtigte Gewäs- serunterhaltungsmaßnahmen nach § 39 WHG i.V.m. § 31 Abs. 1 Nr. 5 Sächsisches Wassergesetz (SächsWG) und über beabsichtigte Unterhaltungsmaßnahmen an öffentlichen Hochwasserschutzanlagen nach § 79 Absatz 3 SächsWG im Rahmen der gesetzlichen Duldungspflichten nach § 41 Abs. 1 Satz 1 WHG i.V.m. § 38 SächsWG

Der Staatsbetrieb Landestalsperrenverwaltung als Gewässerunterhaltungspflichtiger kündigt hiermit den Eigentümern, Anliegern, Hinterliegern sowie der Öffentlichkeit an den Gewässern 1. Ordnung, Grenzgewässern und an den öffentlichen Hochwasserschutzanlagen folgende duldungspflichtige Maßnahmen an:

Vom 01.07.2025 bis 28.02.2026 werden Unterhaltungsarbeiten an den Hochwasserschutzanlagen und Gewässern:

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Böschungsmahd und Sohlkrautung an Dahle in Teilabschnitten von Schmannewitz bis Seydewitz,

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Böschungsmahd und Sohlkrautung in Teilabschnitten an der Döllnitz von Mahlis bis Oschatz

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Böschungsmahd und Sohlkrautung in Teilabschnitten am Schwarzen Graben / Weinske von der Mündung bis Schöna, einschließlich Umfluter Audenhain, Nord- und Südumfluter Großer Teich Torgau

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Deichmahd an Elbdeichen linkselbisch von Schirmenitz bis Dommitzsch

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Deichmahd an Elbdeichen rechtselbisch von Stehla bis Dautzschen

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Deichmahd an Weinskedeichen von Torgau bis Polbitz

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Deichmahd an Dahledeichen von Schirmenitz bis Seydewitz

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Gehölzpflegemaßnahmen zur Gewässerrandstreifenentwicklung und Verkehrssicherung an den genannten Gewässern

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Maßnahmen der nachholenden Gewässerunterhaltung und Unterhaltung öffentlicher Hochwasserschutzanlagen.

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Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerstruktur und Hydromorphologie im Sinne der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL)

von Mitarbeitern der Flussmeisterei Torgau und deren Auftragnehmern durchgeführt.

Im Jahr 2025 werden ganzjährig Kontrollen und Unterhaltungsarbeiten an wasserwirtschaftlichen Anlagen, Deichen, Gewässern 1. Ordnung (Dahle, Döllnitz, Schwarzer Graben, Weinske), TS Großer Teich Torgau und sowie Maßnahmen zur Wühltierbekämpfung an den Hochwasserschutzanlagen, Stauanlagen und Gewässern durchgeführt. Dazu werden auch gekennzeichnete Fallen und Fanggeräte verwendet, die weder berührt noch verändert oder entfernt werden dürfen. Diese Maßnahmen dienen einem optimalen Hochwasserschutz der Bevölkerung! Für Fragen steht die Flussmeisterei Torgau unter der Tel.-Nr.: 03421/731410 oder fmtorgau@ltv.sachsen.de zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Kuhne – Flussmeister