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Liebschützberger Anzeiger - Amts- und Informationsblatt
Ausgabe 6/2026
Mitteilungen
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Schulanmeldung für die Grundschule Liebschützberg

Die Anmeldung der Einschulung des Schuljahres 2027/2028 findet

am Dienstag, 25.08.2026

von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

und

am Donnerstag, 27.08.2026

von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr

in der Gemeindeverwaltung Liebschützberg,

Str. der Jugend 5, OT Borna

im Sekretariat des Bürgermeisters bei Frau Richter statt.

Das betrifft alle schulpflichtigen Kinder der Gemeinde Liebschützberg, die im Zeitraum vom 01.07.2020 bis 30.06 2021 geboren sind.

Kinder, die bis zum 30.06.2027 das sechste Lebensjahr vollenden, gelten als schulpflichtig und sind von den Eltern für die Grundschule ihres Schulbezirkes anzumelden.

Kinder, die in der Zeit vom 01.07.2021 bis 30.09.2021 geboren sind, können ebenso angemeldet werden.

Bei der Anmeldung ist die Geburtsurkunde des Kindes vorzulegen.

Sofern ein alleiniges Sorgerecht besteht, ist der entsprechende Nachweis zu erbringen.

Weiterhin ist an diesem Tag die Entscheidung über die Teilnahme am Ethikunterricht oder Religionsunterricht zu treffen.

Alle Anträge müssen von beiden anwesenden Sorgeberechtigten unterschrieben werden bzw. es muss eine Vollmacht des fehlenden Elternteils für die Anmeldung vorliegen.

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Erstmalig können Eltern ihr Kind im Zeitraum vom 1. August bis zum 15. September 2026 über folgenden Link an einer Grundschule anmelden:

https://schule.sachsen.de/gs-anmeldung

Zur Vereinfachung des Verfahrens ist die digitale Grundschulanmeldung zunächst an folgende Bedingungen geknüpft:

Eltern und Kind müssen eine Wohnanschrift in Sachsen haben,

die Meldeanschrift des Kindes muss mit der Meldeanschrift wenigstens eines Elternteils übereinstimmen,

es ist keine Anmeldung an einer Förderschule, Gemeinschaftsschule oder Oberschule+ vorgesehen,

es ist keine Beschulung an einer öffentlichen Grundschule außerhalb des eigenen Schulbezirks gewünscht,

für das Kind wurde keine Rückstellung veranlasst.

In allen anderen Fällen bleibt es zunächst beim bisherigen Anmeldeverfahren. Das bisherige Verfahren bleibt auch in den beschriebenen Fällen für die Eltern möglich.

Das neue Verfahren zur digitalen Grundschulanmeldung bezieht sich ausschließlich auf den Vorgang der Anmeldung, die künftig für Eltern auch online erfolgen kann. Unabhängig davon ist für den weiteren Prozess der Aufnahme gemäß § 4 Schulordnung Grundschulen auch künftig ein in der Regel persönlicher Kontakt mit der Schule erforderlich und sinnvoll.