Titel Logo
Liebschützberger Anzeiger - Amts- und Informationsblatt
Ausgabe 7/2025
Öffentliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung der Gemeinde Liebschützberg Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Erweiterung Biogasanlage Zaußwitz“

Der Gemeinderat der Gemeinde Liebschützberg hat in seiner öffentlichen Sitzung am 19.03.2024 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Erweiterung Biogasanlage Zaußwitz“ bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1 : 500 in der Fassung vom 06.03.2024 mit dem Vorhabenplan (Stand 26.04.2023), gemäß § 10 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 4 der Gemeindeordnung des Freistaates Sachsen (SächsGemO) als Satzung beschlossen und die Begründung vom 06.03.2024 mit den Anlagen gebilligt (Beschluss-Nr. 52/234/24).

Der räumliche Geltungsbereich 1 des Bebauungsplanes umfasst die Gemarkung Zaußwitz, mit den Flurstücken 383/6, 383/7 und 109/1 in der Gemeinde Liebschützberg.

Für externe Kompensationsmaßnahmen wurde auf den Flurstücken 375, 377/a, 377 und 382 der Gemarkung Zaußwitz Heckenpflanzungen (Geltungsbereich 2) und auf dem Flurstück 109/1 der Gemarkung Zaußwitz und dem Flurstück 203 der Gemarkung Leckwitz Erosionsschutz (Geltungsbereich 3) festgesetzt.

Der Geltungsbereich 1 ist dem beiliegenden Übersichtsplan zu entnehmen.

Übersichtslageplan ohne Maßstab

Quelle: Geoportal Landkreis Nordsachsen, Stand Okt. 2023

 — 

Der Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes wird gemäß § 10 Abs. 3 S. 1 BauGB hiermit bekannt gemacht. Mit Ablauf des Erscheinungstages tritt der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Erweiterung Biogasanlage Zaußwitz“ gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.

Die o.g. Satzung einschließlich der Begründung vom 06.03.2024, dem Umweltbericht mit Grünordnungsplan (Stand 26.04.2023), den Anlagen (Geräuschimmissionsprognose, Geruchsimmissionsprognose, Entwässerungsplanung, Entwurfsplanung zur Rückhaltung gem. AwS) und der zusammenfassenden Erklärung wird vom Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung in der Gemeindeverwaltung Liebschützberg, Borna, Straße der Jugend 5, 04758 Liebschützberg während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Auf Verlangen wird über den Inhalt des B-Planes Auskunft erteilt.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Erweiterung Biogasanlage Zaußwitz“ mit der Planzeichnung, der Begründung, dem Umweltbericht, den Anlagen und der zusammenfassenden Erklärung ist ergänzend gemäß § 10a Abs. 2 BauGB auf der Internetseite der Gemeinde unter www.liebschuetzberg.de eingestellt und kann dort ebenfalls eingesehen werden.

Hinweise gemäß § 215 BauGB:

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Absatz 1 BauGB wird nach § 215 Abs. 2 BauGB hingewiesen.

Unbeachtlich werden demnach

1.

eine nach § 214 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

2.

eine unter Berücksichtigung des § 214 Absatz 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und

3.

nach § 214 Absatz 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes schriftlich gegenüber der Gemeinde Liebschützberg unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a beachtlich sind.

Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Demnach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.

 — 

Gemeinde Liebschützberg, den 02.07.2025

Sebastian Sommer
Bürgermeister