Uns erreichen immer wieder Beschwerden von Bürgern, dass sich Hunde unbeaufsichtigt außerhalb der Grundstücke aufhalten und dabei auch aggressiv auf vorbeigehende Personen und Hunde reagieren.
Gemäß § 4 der Polizeiverordnung der Gemeinde Liebschützberg müssen Tiere so gehalten und beaufsichtigt werden, dass Personen und andere Tiere nicht belästigt oder gefährdet werden. Der Tierhalter hat dafür Sorge zu tragen, dass seine Tiere nicht unbeaufsichtigt auf öffentlichen Straßen und Anlagen frei umherlaufen. Für Situationen, in denen Tierhalter die Kontrolle über ihr Tier verlieren können, sind geeignete Festhaltemittel (Leine) mitzuführen. Wird dies nicht beachtet, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit (§ 18), die geahndet werden kann.
Insbesondere auf Personen, die Angst vor Hunden haben oder Kinder ist Rücksicht zu nehmen, um Belästigungen und Gefährdungen zu verhindern.
In diesem Zusammenhang möchten wir auch nochmals auf die Problematik der Verunreinigungen durch Hundekot hinweisen. Durch Hunde herbeigeführte Verunreinigungen sind vom Hundebesitzer unverzüglich zu beseitigen (§ 5 Polizeiverordnung).