24er Fahrrad
28er Fahrrad
26er Damenrad
Diese Fahrräder wurden in Ganzig und Kleinragewitz gefunden und können nach Vorlage entsprechender Eigentumsnachweise oder einer genauen Beschreibung der Fundsache in der Gemeindeverwaltung abgeholt werden.
Der Verlierer bzw. Eigentümer wird aufgefordert, Ansprüche innerhalb einer Frist von 6 Monaten nach Fundeingang geltend zu machen. Die Aufbewahrungsfrist endet am 30.11.2026.