Bei der vor wenigen Tagen durchgeführten Verkehrsschau mit der Polizei und der Straßenverkehrsbehörde wurden zahlreiche Verstöße gegen die Verkehrssicherungspflicht der Grundstückseigentümer festgestellt.
Die Polizei bemängelte in diesem Zusammenhang auch, dass Steine bzw. Findlinge, die sich unmittelbar an den Straßen befinden, ganzjährig immer wieder zu Problemen für ausweichende Fahrzeuge insbesondere Radfahrer führen.
Besonders im Winter, wenn diese schneebedeckt sind, aber auch im Sommer durch zu hohes Gras, werden diese leicht von den Verkehrsteilnehmern übersehen. Dies führt immer wieder zu kostenintensiven Schäden und Rechtsstreitigkeiten.
Um diese unnötigen Schäden zu vermeiden, sind Steine bzw. Findlinge auf einen Mindestabstand von 0,50 m zum Fahrbahnrand bzw. der Grundstücksgrenze auf den Privatgrund zurückzusetzen.
Wir danken für Ihr Verständnis.