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Liebschützberger Anzeiger - Amts- und Informationsblatt
Ausgabe 8/2025
Öffentliche Bekanntmachungen
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Ortsumgehung B 182 Strehla

LANDESAMT FÜR STRASSENBAU UND VERKEHR

NIEDERLASSUNG MEIßEN Postfach 20 02 14 | 01657 Meißen

Bekanntmachung

B 182 Ortsumgehung Strehla

hier: Vorarbeiten auf Grundstücken - Leistungen für Baugrunduntersuchungen -

Das Vorhaben „B 182 Ortumgehung Strehla“ ist als Bestandteil des Bundesverkehrswegeplans 2030 in den vordringlichen Bedarf aufgenommen. Der Freistaat Sachsen, vertreten durch das Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung Meißen plant die Durchführung dieser Maßnahme.

Als Voraussetzung für die zu erstellende Planung werden Leistungen für Baugrunduntersuchungen auf Flurstücken der Gemeinde Liebschützberg erforderlich.

Zur ordnungsgemäßen Ausführung des Vorhabens müssen auf verschiedenen Grundstücken in der Zeit

vom 15. August 2025 bis 31. März 2026,

frühestens 14 Tage nach Bekanntmachung

die entsprechenden Vorarbeiten durchgeführt werden, und zwar

Leistungen für Baugrunduntersuchungen

Folgende Flurstücke der Gemarkung Zaußwitz sind betroffen:

317/1, 317a, 318/1, 318a, 319/1, 319/2, 319a, 322, 323/1, 324, 325, 328, 329, 386/4, 395/18, 395/23

Da die genannten Arbeiten im Interesse der Allgemeinheit liegen, hat das Bundesfernstraßengesetz (FStrG) die Grundstücksberechtigten verpflichtet, sie zu dulden (§ 16 a FStrG). Die Arbeiten können auch durch Beauftragte der Straßenbauverwaltung durchgeführt werden.

Etwaige durch diese Vorarbeiten entstehende unmittelbare Vermögensnachteile werden in Geld entschädigt. Sollte eine Einigung über die Entschädigung in Geld nicht erreicht werden können, setzt die Landesdirektion Sachsen auf Antrag der Straßenbaubehörde die Entschädigung fest.

Entsprechend § 27 a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) ist die Bekanntmachung (mit Anlage) im Internet auf der Seite: http://www.lasuv.sachsen.de unter dem Punkt „Bekanntmachung“ veröffentlicht.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch beim Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung Meißen, Heinrich-Heine-Str, 23 c, 01662 Meißen, eingelegt werden.

Der Widerspruch kann auch bei dem

Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Zentrale

Stauffenbergallee 24, 01099 Dresden

Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung Bautzen, Käthe-Kollwitz- Straße 19, 02625 Bautzen,

Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung Zschopau, Sitz Chemnitz, Hans-Link-Straße 4, 09131 Chemnitz,

Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung Leipzig, Maximilianallee 3, 04129 Leipzig,

Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung Plauen, Weststraße 73, 08523 Plauen

eingelegt werden.

Holger Wohsmann
Niederlassungsleiter

Anlage

Übersichtslageplan