Titel Logo
Liebschützberger Anzeiger - Amts- und Informationsblatt
Ausgabe 9/2024
Öffentliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Aus der letzten Sitzung des Gemeinderates

1. öffentliche Sitzung des Gemeinderates

Die konstituierende Sitzung des Gemeinderates Liebschützberg und damit auch die 1. öffentliche Sitzung fand am 20.08.2024 in Klötitz statt.

Der Bürgermeister konnte dazu, die am 9. Juni 2024 neu gewählten Gemeinderäte, die Verwaltungsmitarbeiter, Herrn Kaminski von der Presse und eine Bürgerin begrüßen.

Der Gemeinderat war mit 14 anwesenden Gemeinderäten beschlussfähig.

Es erfolgte die Bürgerfragestunde und der Bericht des Bürgermeisters.

Danach wurden alle anwesenden Gemeinderäte vom Bürgermeister auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten bei der Ausübung ihres Ehrenamtes verpflichtet.

Anfragen der anwesenden Bürgerin gab es keine.

Es wurden die stellvertretenden Bürgermeister für den Verhinderungsfall gewählt und die Vertreter im AWV „Untere Döllnitz“ bestimmt.

Ferner folgte an diesem Abend die Beschlussfassung zur Bestellung von einer Bediensteten der Gemeindeverwaltung. Die Kämmerin Frau Grit Jahn erhielt vom Gemeinderat das Einvernehmen für die Stellvertretung im Verhinderungsfall.

Eine weitere Beschlussfassung war die Annahme von Spenden.

Im TOP 10 informierte der Bürgermeister über den Stand der kommunalen Bauangelegenheiten, sowie über den Stand der Bauarbeiten der S 31 im OT Borna und Schönnewitz. Des Weiteren berichtete der Bürgermeister über die Inbetriebnahme der neuen Internetseite der Gemeinde.

Von den Gemeinderäten gab es einige Anfragen, welche sofort beantwortet werden konnten.

Beschlüsse in der Gemeinderatssitzung vom 20.08.2024

Beschluss-Nr. 01/01/24

1.) Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zur Bestellung von Frau Grit Jahn (Amtsleiterin der Kämmerei) zur Verhinderungsstellvertreterin gemäß § 54 Absatz 1 und Absatz 2 Satz 1 und Satz 2 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) in Verbindung mit § 8 der Hauptsatzung der Gemeinde Liebschützberg.

2.) Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass gemäß § 54 Absatz 1 Satz 2 SächsGemO in Verbindung mit § 8 der Hauptsatzung der Gemeinde Liebschützberg Frau Grit Jahn (Amtsleiterin der Kämmerei) zur 1. Verhinderungsstellvertreterin des Bürgermeisters bestellt wird.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der GR:

15 + BM

davon anwesende GR:

14 + BM

Ja-Stimmen: 15

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Wegen Befangenheit (§20 SächsGemO) von der Abstimmung ausgeschlossene GR: 0

Beschluss-Nr. 01/02/24

Der Gemeinderat der Gemeinde Liebschützberg beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am 20.08.2024 die in der Anlage unter Nr. 24/24 – 27/24 aufgeführten Spenden zur Annahme für die jeweilige Maßnahme bzw. Einrichtung.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der GR:

15 + BM

davon anwesende GR:

14 + BM

Ja-Stimmen: 15

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Wegen Befangenheit (§20 SächsGemO) von der Abstimmung ausgeschlossene GR: 0