Liebe Lohmenerinnen und Lohmener,
der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 08.12.2023 neue Abwassereinleit- und Grundgebührensätze für die Abwasserbeseitigung beschlossen, welche in der Dezember-Ausgabe des Basteianzeigers veröffentlicht wurden.
Ich möchte Sie hiermit noch einmal ganz bewusst darauf hinweisen.
Die letzte Kalkulation und Festlegung der Abwassergebühren liegt bereits einige Jahre zurück und erfolgte im Jahr 2015. Somit konnten wir Ihnen für insgesamt neun Jahre die Leistungen ohne Kostenerhöhungen anbieten.
Die Nachkalkulation der Jahre 2016 bis 2020 hat jedoch einen ausgewiesenen Verlust von 302.009 EUR ergeben, welcher sich für 2021 um 201.413 EUR und für 2022 um weitere 121.891 EUR noch einmal erhöhte. Diese Verluste können wir aufgrund der erheblichen Kostensteigerungen und dem anstehenden Investitionsbedarf gar nicht auf die neue Gebührenkalkulation umlegen. Daher hat der Gemeinderat beschlossen, dass der Gesamtverlust von insgesamt 625.313 EUR nicht auf den Kalkulationszeitraum 2024 bis 2028 vorgetragen wird.
Es zeigt sich an den genannten Zahlen, aber auch an den noch zu erwartenden Kostensteigerungen, dass nun eine Neukalkulation und damit eine Anpassung der Gebührensätze zwingend erforderlich geworden ist.
Die Kläranlage wurde 2002 in Betrieb genommen und weist einen erheblichen Investitionsbedarf auf. Wahrscheinlich haben Sie schon den einen oder anderen Beschluss mit den entsprechenden Ersatzinvestitionen im Basteianzeiger gesehen.
Für eine sichere, effiziente und zukunftsfähige Abwasserentsorgung sind diese Investitionen zwingend erforderlich.
Die Kostensteigerungen ergeben sich nicht nur aus dem bestehenden Investitionsbedarf, sondern unter anderem auch aus der Erhöhung der Kosten für Energie, der Klärschlammentsorgung, den Dienstleistern, dem Personal, dem Material.
Gleichwohl prüfen wir als Gemeinde intensiv alle Kostenpositionen und arbeiten mit Nachdruck an der Umsetzung zur Senkung der Kosten. Mit viel persönlichem Einsatz konnten unsere Mitarbeiter die Effizienz der Anlagen bereits steigern und Kosten einsparen. Ein spezieller Dank gilt ihnen dafür.
Wir haben in der Gemeinde und mit dem Gemeinderat vereinbart, dass die Ist-Werte jährlich mit den Kalkulationsgrundlagen verglichen werden. Bei großen Abweichungen bzw. spätestens nach 3 Jahren wird nun zukünftig zwingend eine Nachkalkulation erfolgen.
Eine transparente Kommunikation ist mir persönlich sehr wichtig, auch wenn es in diesem Fall leider keine Positive ist. Dem Gemeinderat und mir als Bürgermeisterin ist bewusst, dass dies für uns alle eine Mehrbelastung ist. Leider besteht jedoch für uns als Gemeinde keine andere Möglichkeit als diese Gebührenanpassung.
Mit der Jahresabrechnung 2023 erhalten Sie die geänderten Abschläge für 2024, welche die neuen Gebühren beinhalten.
Ich bedanke mich für Ihr Verständnis.