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Bastei-Anzeiger - Amtsblatt der Gemeinde Lohmen mit den Ortsteilen
Ausgabe 1/2024
Mitteilungen des Gemeindeamtes
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Stellenausschreibungen

In der Gemeinde Lohmen ist zum 01.04.2024 die Stelle eines

Mitarbeiters im Bereich Reinigung/Hauswirtschaft (m, w, d)

zu besetzen.

Was erwartet Sie?

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Durchführung der klassischen Unterhaltsreinigung nach Leistungsverzeichnis in den Liegenschaften der Gemeinde

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bei Bedarf Mitarbeit im Wirtschafts- sowie Küchenbereich der Kindereinrichtungen (Wäschepflege, Zubereitung von Frühstück und Vesper)

Das zeichnet Sie aus:

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abgeschlossene Berufsausbildung sowie Vorkenntnisse und -erfahrungen im Reinigungs- und Küchenbereich

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Teamfähigkeit, Zuverlässigkeit und eine strukturierte Arbeitsweise

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Berücksichtigung der Anforderungen an die besonderen hygienischen Notwendigkeiten, Blick für Sauberkeit und empathisches Verhalten insbesondere in den Kindereinrichtungen

Das bieten wir Ihnen:

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Die Stelle ist zunächst auf ein Jahr befristet. Eine Entfristung im Anschluss ist möglich.

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Teilzeitstelle mit familienfreundlichen Arbeitszeiten und einer 5-Tage-Woche (Montag bis Freitag).

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eine Vergütung nach TVÖD i. V. m. den gültigen Betriebsvereinbarungen der Gemeinde Lohmen, Jahressonderzahlung

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30 Tage Urlaub (bei einer 5-Tage-Arbeitswoche), 24. und 31. Dezember sind arbeitsfreie Tage

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betriebliche Altersvorsorge

Voraussetzungen für eine Einstellung sind die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses nach § 30 Abs. 5, § 30 a, § 31 BZRG, eines aktuellen Gesundheitszeugnis nach § 43 Infektionsschutzgesetz sowie der Nachweis der Masernschutzimpfung.

Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte bis zum 12. Februar 2024 an das Gemeindeamt Lohmen, Hauptamt, Schloß Lohmen 1, 01847 Lohmen oder per Email an gemeindeamt@lohmen-sachsen.de.

Die Gemeinde Lohmen fördert die Einstellung von Frauen gemäß Gleichstellungsgesetz. Schwerbehinderte werden bei sonst gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Mit der Zusendung der Unterlagen erklären Sie sich einverstanden, dass Ihre Angaben für den Zeitraum des Bewerbungsverfahrens elektronisch gespeichert werden dürfen. Nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens werden Ihre Unterlagen datenschutzkonform vernichtet.

Kosten für das Bewerbungsverfahren sowie Fahrtkosten werden nicht übernommen.

Aus Kostengründen erfolgt kein Versand von Zwischenbescheiden.