- Basteistraße 21 und 79
Ausschreibung mit Mindestgebot Wert aus Gutachten
| 05-01/2024 | Festlegung der Wesentlichkeitsgrenze zu den Jahresabschlüssen und der Korrektur zur Eröffnungsbilanz |
Der Gemeinderat Lohmen beschließt die Wesentlichkeitsgrenzen zu den Jahresabschlüssen und zur Korrektur der Eröffnungsbilanz wie folgt:
| 1. | Die Wertgrenze der Wesentlichkeit bei der Prüfung der Eröffnungsbilanz und der Jahresabschlüsse wird in der Gesamtsumme auf 0,7 % der Bilanzsumme und im Einzelfall auf 2 % der entsprechenden Bilanzposition für Korrekturen der Eröffnungsbilanz nach § 62 Absatz 1 SächsKomHVO festgesetzt. |
| 2. | Die Geringfügigkeit für Rechnungsabgrenzungsposten wird auf 1.000 EUR festgesetzt. |
| 3. | Rückstellungen nach § 41 SächsKomHVO sind im Einzelfall ab 3.000 EUR zu bilden. Auch wenn im Einzelfall die Wertgrenze unterschritten wird, ist dennoch eine Rückstellung zu bilden, wenn die Gesamtsumme aller Einzelfälle in dem Produktsachkonto 25.000 EUR übersteigt. |
| Abstimmung: | 16 Ja – einstimmig |
|
|
| 05-02/2024 | Zweckgebundene Einnahmen aus Verkauf Wohnungen Schloßstraße für Investitionen Strangsanierung |
Der Gemeinderat Lohmen beschließt, dass die ersten Einnahmen aus den Verkäufen der gemeindeeigenen Wohnungen Schloßstraße 1 bis 9 zweckgebunden für die Investitionen der Strangsanierung verwendet werden.
| Abstimmung: | 16 Ja – einstimmig |
|
|
| 05-03/2024 | Hauptsatzung der Gemeinde Lohmen |
Die als Anlage beigefügte Hauptsatzung der Gemeinde Lohmen wird in der vorliegenden Form beschlossen. Die Anlage ist Beschlussbestandteil.
| Abstimmung: | 16 Ja – einstimmig |
|
|
| 05-04/2024 | Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlichen Tätigkeit in der Schiedsstelle der Gemeinde Lohmen |
Die als Anlage beigefügte Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlichen Tätigkeit in der Schiedsstelle der Gemeinde Lohmen wird in der vorliegenden Form beschlossen.
Die Anlage ist Beschlussbestandteil.
| Abstimmung: | 16 Ja – einstimmig |
|
|
| 05-05/2024 | Umsetzung Kommunale Wärmeplanung |
Die Gemeinde Lohmen wird die Kommunale Wärmeplanung erst umsetzen, wenn diese vom Bund, der das Gesetz beschlossen hat, auskömmlich und vollumfänglich finanziert wird.
| Abstimmung: | 15 Ja/ 1 Enthaltung |
|
|
| 05-06/2024 | Mitgliedschaft KISA inkl. Kenntnisnahme Satzungsänderung |
Es wird beschlossen, auch in Kenntnis der am 25. September 2024 beschlossenen 5. Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbandes Kommunale Informationsverarbeitung Sachsen (KISA) den mit Beschluss Nr. 44-03 am 25.04.2024 beschlossenen Beitritt der Gemeinde Lohmen, zum Zweckverband KISA.
| Abstimmung: | 16 Ja – einstimmig |
|
|
| 05-07/2024 | Besetzung Leitung Stab |
Der Gemeinderat Lohmen beschließt, die Stelle "Leiter Stabsstelle" ab 01.01.2025 mit Herrn Norman Löwe zu besetzen.
| Abstimmung: | 16 Ja – einstimmig |
|
|
| 05-08/2024 | Einstellung Sachbearbeiter Bauamt |
Der Gemeinderat Lohmen ermächtigt die Bürgermeisterin zur Einstellung der Stelle "Sachbearbeiter Bauamt" im Rahmen des Haushalts- und Stellenplanes.
| Abstimmung: | 16 Ja – einstimmig |
|
|
| 05-09/2024 | Einstellung Sachbearbeiter Standesamt, Meldeamt, Gewerbeamt |
Der Gemeinderat Lohmen ermächtigt die Bürgermeisterin zur Einstellung der Stelle "Sachbearbeiter Standesamt, Meldeamt, Gewerbeamt“ im Rahmen des Haushalts- und Stellenplanes.
| Abstimmung: | 16 Ja – einstimmig |
|
|
Haushaltsplanung 2025/26
Aufgrund der unaufschiebbaren Jahresendarbeiten und der Krankheit von mehreren Mitarbeitern liegt noch kein Ergebnis aus dem laufenden Haushalt vor. Sobald dies vollständig ist, wird es versandt.
Beteiligungsbericht der Gemeinde Lohmen 2023 - Kenntnisnahme
1x KBO und TWZV beteiligt
-> Der GR nimmt den Beteiligungsbericht zur Kenntnis.
Zusatz:
Die 06. GR-Sitzung findet am 06.02.2025 um 19:00 Uhr statt. Zeit, Ort und Tagesordnung werden durch Aushang an den Verkündungstafeln der Gemeinde Lohmen bekannt gemacht.
Sie finden diese auch unter www.lohmen-sachsen.de sowie in der Gemeinde-App.
Dies gilt gleichfalls als Ersatzbekanntmachung gemäß § 3 der Bekanntmachungssatzung der Gemeinde Lohmen vom 30.06.2016. Zusätzlich stellt die Gemeinde Lohmen,
gemäß § 9 Abs. 2 Geschäftsordnung vom 10.10.2024, auch einzelne Beratungsunterlagen zu den Sitzungen des Gemeinderats zur Verfügung.