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Bastei-Anzeiger - Amtsblatt der Gemeinde Lohmen mit den Ortsteilen
Ausgabe 10/2026
Mitteilungen des Gemeindeamtes
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Beglaubigungen

Mit der amtlichen Beglaubigung wird bestätigt, dass die Abschrift mit der Urschrift -also dem Original- übereinstimmt. Die Beglaubigung bescheinigt aber nicht die Echtheit oder Gültigkeit des Originals. Beglaubigt werden nur Dokumente, die von einer deutschen Behörde ausgestellt wurden.

Was darf nicht beglaubigt werden?

Wenn die ausschließliche Zuständigkeit einer anderen Behörde gegeben ist:

•

Personenstandsurkunden: Abstammungs-, Geburts- oder Eheurkunden).

 

⇒ Diese sind in den Ämtern der jeweiligen Ausstellung neu zu beantragen

•

Es sich um Schriftstücke handelt, die privat verwendet werden sollen, z. B. Finanzunterlagen; Unterlagen des Erb- und Familienrechts z. B: Erbschein oder Auszüge aus dem Liegenschaftskataster

 

⇒ Beglaubigung erfolgt durch einen Notar

Weder die Meldebehörde noch andere öffentliche Stellen sind berechtigt, beglaubigte Kopien von ausländischen Ausweisen und anderen Dokumenten anzufertigen. Wenden Sie sich hierzu an die Auslandsvertretung des jeweiligen Landes (-> Amt24-Leistung "Beglaubigung von öffentlichen Urkunden aus dem Ausland durch Legalisation")

Gebühren

Es wird eine Bearbeitungsgebühr von 10,00 Euro (Plus Kopiergebühr/pro Seite) erhoben. (siehe Verwaltungskostensatzung Gemeinde Lohmen v. 21.03.2024)

Hinweise

Benötigen Sie mehr als zehn Beglaubigungen und/oder umfasst das zu beglaubigende Dokument mehr als 10 Seiten, behalten wir uns vor, dass die Unterlagen zur Vorsprache zunächst entgegengenommen und zu einem späteren Zeitpunkt abgeholt werden können.

Bitte bringen Sie keine zusätzlichen, eigenen Kopien mit. Alle zum Beglaubigen erforderlichen Kopien erstellen wir ausschließlich selbst.

Terminvereinbarungen bitte im Einwohnermeldeamt unter: 5810 29 oder im Sekretariat unter: 03501 581040