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Bastei-Anzeiger - Amtsblatt der Gemeinde Lohmen mit den Ortsteilen
Ausgabe 10/2026
Öffentliche Bekanntmachungen
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Bericht über die 13. Sitzung des Technischen Ausschusses am 23.04.2026

I. Öffentliche Sitzung  

TOP 1 Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit und Bestätigung der Tagesordnung

Bürgermeisterin Silke Großmann weist darauf hin, dass eine Verletzung von Form und Frist der Ladung eines Gemeinderatsmitglieds als geheilt gilt, wenn das Mitglied zur Sitzung anwesend ist und den Mangel nicht spätestens bei Eintritt in die Tagesordnung geltend macht. Da es diesbezüglich keine Wortmeldungen gibt, stellt sie fest, dass zur Sitzung form- und fristgerecht eingeladen wurde. Mit der Anwesenheit von 7 Gemeinderäten und der Bürgermeisterin ist die Beschlussfähigkeit gegeben. Die Tagesordnung wird durch die anwesenden Gemeinderäte bestätigt.

TOP 2 Kenntnisnahme der Niederschrift vom 11.03.2026

Die Niederschrift der Sitzung vom 11.03.2026 wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Einwendungen erhoben.

TOP 3 Anfragen der Gemeinderäte und Gäste an die Bürgermeisterin

Diese wurden von Frau BM Großmann beantwortet.

TOP 4 Beschlussvorlagen zur Entscheidung

4.1 Vergabe von Bauleistungen - Dachsanierung Mehrzweckgebäude der Freiwilligen Feuerwehr Lohmen - Am Steigerhaus 5, 01847 Lohmen

Frau Großmann stellt die Vorlage vor. Das Dach des Mehrzweckgebäudes wies im letzten Jahr Undichtigkeiten auf. Bei der Begutachtung der Schäden wurde im Ergebnis festgestellt, dass das gesamte Dach erneuert werden muss. Die Verwaltung ging von einem Auftragswert von 35 TEUR aus. Diese Mittel wurden im Haushalt 2026 angemeldet und mit Haushaltsbeschluss vom 24.03.2026 beschlossen. Frau Großmann weist darauf hin, dass es sich hierbei um einen Vorgriff auf den Haushalt 2026 handelt. Dies muss mit beschlossen werden. Daraus ergibt sich folgender geänderter Beschluss:

Beschluss: Die Firma „Dachdecker & Zimmerer Stolpen GmbH“ wird mit der Sanierung des Daches des Mehrzweckgebäudes der Freiwilligen Feuerwehr – Am Steigerhaus 5, 01847 Lohmen mit einem Auftragswert von geprüften 29.447,78 EUR beauftragt.

Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 8, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0

4.2 Instandsetzungsarbeiten Kinderkrippe Krümelkiste in Lohmen

Frau Großmann stellt die Vorlage vor. Die Freianlage im hinteren Bereich der Kinderkrippe sei derzeit aufgrund der vorhandenen Betonplatten mit Stolperkanten für die Nutzung gesperrt. Zur Behebung der Mängel und Sicherstellung der Verkehrssicherheit seien Instandsetzungsarbeiten im Außenbereich erforderlich geworden. Für die Durchführung der Arbeiten seien drei geeignete Firmen zur Angebotsabgabe angefragt worden. Alle drei Unternehmen hätten ein Angebot eingereicht. Die Vergabe erfolge im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung gemäß den geltenden Vergaberichtlinien. Aufgrund der Dringlichkeit und der Notwendigkeit, die Arbeiten schnell fortzuführen, wurde der Auftrag an die bereits vor Ort tätige Firma vergeben, welche auch das wirtschaftlich günstigste Angebot abgegeben hat. Diese hat eine VAO beantragt und kann nach Abschluss der Arbeiten im Storchennest direkt mit den Arbeiten in der Krümelkiste fortfahren. Dadurch wird die Beantragung einer neuen VAO sowie zusätzliche Kosten für eine Baustelleneinrichtung vermieden. Aus diesen Gründen wurde eine Entscheidung im Eilverfahren beantragt.

Beschluss: Die Eilentscheidung der Bürgermeisterin den Auftrag zur Instandsetzung der Hofanlage der Kinderkrippe „Krümelkiste“ in Lohmen an die Firma Gebauer GmbH & Co. KG aus Dohma zu vergeben wird bestätigt. Die Auftragssumme beträgt 12.862,20 € brutto.

Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 8, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0

4.3 Antrag auf Vorbescheid - Nutzungsänderung zu einem Wohngebäude mit Gewerbeeinheit im EG (Basteistraße 79)

Frau Großmann stellt die Vorlage vor. Die Beteiligung durch das Landratsamt (Bauaufsicht) erfolgte mit Schreiben vom 12.03.2026. Bis zum 12.05.2026 ist die Stellungnahme gegenüber dem Landratsamt abzugeben. Der Standort des Bauvorhabens ist im Flächennutzungsplan als Gemischte Baufläche dargestellt. 13. Sitzung des Technischen Ausschusses der Gemeinde Lohmen vom 23.04.2026 7/9 Es wird eingeschätzt, dass das Vorhaben dem Innenbereich nach § 34 Baugesetzbuch zuzuordnen ist und die Voraussetzungen für eine positive Beurteilung gegeben sind.

Beschluss: Das kommunale Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 69 Abs. 1 Sächsische Bauordnung (SächsBO) wird erteilt. Eine entsprechende Stellungnahme ist der Bauaufsicht fristgemäß zu übermitteln.

Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 8, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0

4.4 Bauantrag - Nutzungsänderung und Änderung als Nationalpark-Informationsstelle

(Basteizufahrt; Flurstück 707/7 der Gemarkung Lohmen)

Frau Großmann stellt die Vorlage vor. Die Beteiligung durch das Landratsamt (Bauaufsicht) erfolgte mit Schreiben vom 16.03.2026. Bis zum 18.05.2026 ist die Stellungnahme gegenüber dem Landratsamt abzugeben. Der Standort des Bauvorhabens ist im Flächennutzungsplan als Waldfläche dargestellt. Es wird eingeschätzt, dass das Vorhaben dem Außenbereich nach § 35 Baugesetzbuch zuzuordnen ist und die Voraussetzungen für eine positive Beurteilung gem. Abs. 2 gegeben sind. Die Trinkwasserversorgung soll über einen noch herzustellenden Brunnen erfolgen. Das anfallende Schmutzwasser soll in einer abflusslosen Grube gesammelt werden. Zur Sicherstellung der Löschwasserversorgung ist eine eigene Zisterne, mit einem Fassungsvermögen von 30 m³, vorgesehen.

Beschluss: Das kommunale Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 69 Abs. 1 Sächsische Bauordnung (SächsBO) wird, vorbehaltlich einer positiven Beurteilung durch die örtliche Feuerwehr bzw. Brandschutzbehörde, erteilt. Eine entsprechende Stellungnahme ist der Bauaufsicht fristgemäß zu übermitteln.

Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 8, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0

4.5 Bestätigung des Entwurfes der Kulturdenkmalliste des Landesamtes für Archäologie Sachsen

Frau Großmann stellt die Vorlage vor. Das Landesamt für Archäologie Sachsen (LfA), vertreten durch die Landesarchäologin Frau Dr. Smolnik, übermittelte mit Schreiben vom 01.04.2026 den Entwurf einer Kulturdenkmalliste der archäologischen Kulturdenkmale auf dem Gebiet der Gemeinde Lohmen. Es wurde dabei um sachliche Ergänzungen, Hinweise und Anregungen bis zum 13.05.2026 gebeten. Die Grundlage dazu bildet § 10 Sächsisches Denkmalschutzgesetz (SächsDSchG) i.V.m. der VwV Kulturdenkmallisten vom 08.09.2016. Im Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Lohmen / Stadt Wehlen aus dem Jahr 2005 sind die 17 Kulturdenkmale bereits mit Stand vom 28.03.2000 im Textteil benannt und im Planteil dargestellt. Diese wurden vom LfA inhaltlich und flächenmäßig fortgeschrieben bzw. aktualisiert.

Beschluss: Der Entwurf der Kulturdenkmalliste des Landesamtes für Archäologie Sachsen, mit Stand vom 01.04.2026, wird bestätigt.

Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 8, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0

TOP 5 Informationsvorlagen

5.1 Informationen zu Genehmigungsverfahren (Bauaufsicht und Denkmalschutz), Vorkaufsrechtsanfragen und Bauleitplanungen

•

durch die Bauaufsicht (LRA) erteilte Baugenehmigung:

 

o

Errichtung eines Einfamilienwohnhauses (Liebethaler Weg 20)

•

Informationen der Bauaufsicht (LRA) zu genehmigungsfreien Vorhaben:

 

o

Abbruch eines Wohngebäudes (Borngasse 21)

 

o

Neubau eines Carports (Feldring 19)

•

durch die Denkmalschutzbehörde (LRA) erteilte denkmalschutzrechtliche Genehmigungen:

 

o

Herstellung Hausanschluss (Strom) und Netz-Erweiterung (Liebethaler Weg 20)

 

o

Ersatz von Strommasten und Netz-Erweiterung (Basteistraße 2 - 8)

•

Vorkaufsrechtsanfragen (die Anfragen wurden durch die Verwaltung geprüft und es besteht kein Vorkaufsrecht für die Gemeinde):

 

o

Flurstück 275 der Gemarkung Uttewalde (ehem. Stallanlage)

 

o

Flurstücke 8 und 27a der Gemarkung Uttewalde (Grundstraße 23 und Waldfläche)

Silke Großmann
Bürgermeisterin