Es kommt in Lohmen leider immer noch zu Irritationen, wo das Parken erlaubt ist.
Kurz gesagt, ist Parken überall dort erlaubt, wo es nicht explizit durch Schilder oder allgemeine Verkehrsregeln verboten ist. Die wichtigsten Regeln sind, dass Sie immer in Fahrtrichtung am rechten Fahrbahnrand parken müssen (Ausnahme: Einbahnstraßen) und die Fahrbahn für andere Verkehrsteilnehmer nicht blockieren dürfen.
Wichtige Regeln
Mindestdurchfahrt:
Beim Parken muss eine Restfahrbahnbreite von mindestens 3,05 Metern frei bleiben.
Ordnungswidrigkeit:
Ist die Durchfahrt blockiert, ist Parken dort nicht erlaubt und kann Bußgelder und Punkte nach sich ziehen.
Notfall-Fahrzeuge:
Die Mindestbreite von 3,05 Metern ist besonders wichtig, damit Einsatzfahrzeuge ungehindert durchfahren können. Im Ernstfall können sogar Schäden an parkenden Autos durch Einsatzfahrzeuge zulässig sein.
Weitere wichtige Abstände und Verbote
Kreuzungen und Einmündungen: Parken ist in einem Abstand von weniger als 5 Metern vor Kreuzungen und Einmündungen verboten.
Feuerwehrzufahrten und Hydranten: Parken ist vor Feuerwehrzufahrten und über Hydranten verboten.
Zebrastreifen: Halten und Parken ist in einem Abstand von 5 Metern vor einem Zebrastreifen untersagt.
Grundstücksein- und -ausfahrten: Parken vor Grundstücksein- und -ausfahrten ist nicht erlaubt. Ein generelles Parkverbot gilt auch an angesenkten Bordsteinen.
An unübersichtlichen Stellen: In scharfen Kurven.
Auf Grünstreifen, Wiesen und Fußwegen: Außer bei ausdrücklicher Erlaubnis.
Indem Sie diese Tipps beherzigen, tragen Sie zu einem geordneten Verkehrsraum bei und vermeiden mögliche Strafzettel und Unannehmlichkeiten. Darüber hinaus sorgen Sie dafür, dass alle Verkehrsteilnehmer, einschließlich Fußgänger, sicher und ungestört ihren Weg fortsetzen können.