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Bastei-Anzeiger - Amtsblatt der Gemeinde Lohmen mit den Ortsteilen
Ausgabe 12/2023
Öffentliche Bekanntmachungen
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Bericht über die 41. Sitzung des Gemeinderates Lohmen vom 08.12.2023

Tagungsort:

Erbgericht Lohmen, Basteistraße 17, 01847 Lohmen

TOP 1

Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit und Bestätigung der Tagesordnung

BM Großmann begrüßt die Gemeinderäte (GR) sowie die Verwaltungsangestellte zur 41. Gemeinderatssitzung. Sie stellt weiterhin fest, dass der Gemeinderat mit 11 von 14 Stimmen beschlussfähig ist, eine form- und fristgerechte Einladung erfolgte und dazu kein GR widersprochen hat.

TOP 2

41-01/2023 Kenntnisnahme der 40. Niederschrift vom 09.11.2023

Die Niederschrift wurde zur Kenntnis genommen und unterzeichnet.

TOP 3

Bekanntmachung der Beschlüsse aus nichtöffentlicher 40. GR-Sitzung

Es wurden keine Beschlüsse gefasst.

TOP 4

Anfragen der Gemeinderäte und Gäste an die Bürgermeisterin

TOP 5

41-02 bis 41-04/2023 Schmutzwasser – Gebührenkalkulation/ Nachkalkulation

41-02/2023 Festsetzung kalkulatorischer Zins

Es wird einstimmig mit 11 Ja beschlossen, für die Kalkulation im Bereich der Gebühren für die Schmutzwasserentsorgung einschließlich der Nachkalkulationen den Kalkulatorischen Zins ab dem Jahr 2015 mit 1,5 % p. a. festzusetzen.

41-03/2023 Nachkalkulation für den Zeitraum 2016 – 2022/

Ausgleich der Kostenunterdeckung

Es wird einstimmig mit 11 Ja beschlossen, den in der Nachkalkulation für den Zeitraum 2016 bis 2020 ausgewiesenen Verlust in Höhe von 302.009 EUR sowie den Verlust für das Jahr 2021 von 201.413 EUR und den Verlust für das Jahr 2022 von 121.891 EUR nicht auf den folgenden Kalkulationszeitraum 2024 bis 2028 vorzutragen.

41-04/2023 Gebührenkalkulation für den Zeitraum 2024 – 2028

Es wird einstimmig mit 11 Ja beschlossen, der vorliegenden Gebührenkalkulation - Schmutzwasser - der Gemeinde Lohmen für den Zeitraum 2024 - 2028 zuzustimmen.

Die Istwerte werden jährlich zu den Kalkulationsgrundlagen controllt. Bei großen Abweichungen erfolgt eine Nachkalkulation spätestens nach 3 Jahren.

41-05/2023 Abwassergebührensatzung der Gemeinde Lohmen

Es wird einstimmig mit 11 Ja beschlossen, der Abwassergebührensatzung der Gemeinde Lohmen zuzustimmen.

Lohmen, den 08.12.2023

41-06/2023 Festsetzung der Pachten für Garagen und Stellplätze im Parkdeck

Es wird einstimmig mit 11 Ja beschlossen, dass die Pachten für kommunale Garagen und Stellplätze für Pkw im Parkdeck Lohmen ab 01.01.2024 monatlich je Platz 50,00 EUR betragen.

41-07/2023 Erwerb einer Teilfläche des Flurstückes 47 Gemarkung Uttewalde

Es wird einstimmig mit 11 Ja beschlossen, einer Teilfläche des Flurstückes 47 Gemarkung Lohmen in einer Größe von ca. 316 m² zu erwerben.

Der Erwerb erfolgt als Schenkung an die Gemeinde Lohmen. Die Gemeinde Lohmen trägt die Kosten des Vertrages und dessen Vollzuges einschließlich der Kosten für die Teilung des Grundstückes.

41-08/2023 Gemeinderatswahl Lohmen und Stadtratswahl Stadt Wehlen 2024

Wahl eines gemeinsamen Gemeindewahlausschusses

Gemäß § 9 Absatz 1 KomWG (Kommunalwahlgesetz) i. V. m. § 39 Absatz 7 SächsGemO (Sächsische Gemeindeordnung) wählt der Gemeinderat den einheitlichen Gemeindewahlausschuss der Gemeinde Lohmen und der Stadt Wehlen.

Beschluss:

Es wird einstimmig mit 11 Ja beschlossen,

1. die Vorsitzende

2. die stellvertretende Vorsitzende

3. die Beisitzer

4. die stellvertretenden Beisitzer

entsprechend der Anlage aus den Wahlberechtigten und Gemeindebediensteten der Gemeinde Lohmen und der Stadt Wehlen in den Gemeindewahlausschuss zu wählen.

41-09/2023 Änderungssatzung über die Entschädigung der ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Lohmen

Es wird einstimmig mit 11 Ja beschlossen, der Satzung zur 5. Änderung der Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlichen Angehörigen der FF Lohmen zuzustimmen.

Die Anlagen (5. Änderungssatzung, GR Beschluss Nr. 33-02-2023 vom 01.03.2023) sind Beschlussbestandteil.

41-10/2023 Satzung zur 2. Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit

Die als Anlage beigefügte 2. Änderungssatzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit wird in der vorliegenden Form beschlossen.

Abstimmung: 10 Ja / 1 Enthaltung

41-11/2023 Teilnahme am Förderprojekt Kommunale Wärmeplanung

Es wird beschlossen, gemeinsam mit der Gemeinde Dürrröhrsdorf-Dittersbach, einen Förderantrag bei der Kommunalrichtlinie 4.1.11 des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH), Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung, zu stellen. Die Förderquote beträgt bis 31.12.2023 90 % der förderfähigen Kosten. Es entstehen nach aktueller Schätzung Kosten für die Umsetzung der Planung in Höhe von 57.751,15 € für die Gemeinde Lohmen. Der Eigenanteil der Gemeinde Lohmen beträgt 5775,11 €. Bei Antragstellung ab 2024 sinkt die Förderquote auf 60%.

Abstimmung 10 Ja / 1 Nein

41-12/2023 Vergabe von Bauleistungen: Freizeitgeräte Spielplatz

Es wird einstimmig mit 11 Ja beschlossen, die notwendigen Arbeiten zur Aufstellung von 3 Freizeitgeräten: Erdarbeiten zur Fundamentauslegung, sowie Fundamente, Fallschutz errichten, Einfassung mittels Betonborde, Montage der Geräte, Rekultivierung mit einer Gesamtsumme von 23.198,81 € brutto an die Fa. Gartengestaltung Eschrich, Lohmen zu vergeben.

TOP 6 Beteiligungsbericht der Gemeinde Lohmen für das Jahr 2022

Der vorliegende Beteiligungsbericht beinhaltet sowohl unmittelbare als auch mittelbare Beteiligungen der Gemeinde Lohmen im Jahr 2022.

Die Auslegung des Berichtes erfolgt ab 03.01.2024.

Im Amtsblatt der Ausgabe Dezember 2023 sowie durch Aushang wird dies bekannt gegeben.

TOP 7 Informationen der Bürgermeisterin

-> Neue Orientierungsdaten für 2024:

Wir werden weniger Schlüsselzuweisungen allgemein und investiv von insges. 320.766 EUR zum Planansatz für 2024 erhalten. Dagegen voraussichtlich geringere Aufwendungen – hängt aber auch vom Hebesatz des Landkreises ab.

Im Saldo heißt dies mindestens 224.700 EUR weniger finanzielle Mittel für 2024 gegenüber dem beschlossenen Haushaltsplan zur Verfügung!

->

Dies kann nicht durch Einsparungen kompensiert werden.

->

Termin LASuV: Nachfrage zur zeitlichen Einordnung der Pirnaer Straße

Antwort: ist Um- und Ausbau – aktuell gibt es nicht einmal einen Bearbeiter dafür

=> keine zeitnahe Umsetzung zu erwarten

Folge: separate Nachfrage zu möglichen Maßnahmen der Straßenquerung Höhe Netto

->

Terminplan 2024

->

Dankeschön

-

an Mitarbeiter, für ihr Engagement und die geleistete Arbeit

-

an Gemeinderäte für die konstruktive Zusammenarbeit

jeweils mit einem Weihnachtsgeschenk

Zusatz:

Die 42. GR-Sitzung findet am 08.02.2024 um 19:00 Uhr statt.

Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind dazu herzlich eingeladen. Die Tagesordnung wird durch Aushang an den Verkündungstafeln der Gemeinde Lohmen bekannt gemacht. Sie finden diese auch unter www. lohmen-sachsen.de sowie in der Gemeinde-App. Dies gilt gleichfalls als Ersatzbekanntmachung gemäß § 2 der Bekanntmachungssatzung der Gemeinde Lohmen vom 11.03.1999.

gez. Silke Großmann
Bürgermeisterin