I. Öffentliche Sitzung
| TOP 1 | Begrüßung, Eröffnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit |
Die Beschlussfähigkeit war bei Anwesenheit von 5 Gemeinderäten und der Bürgermeisterin (mit 6 von 7 Stimmen) gegeben.
Änderungen und Ergänzungen der Tagesordnung gegenüber der Einladung:
Öffentliche Sitzung
| TOP 5.2 | entfällt, somit wird TOP 5.1 zu TOP 5 |
| TOP 6.2 | entfällt, somit wird TOP 6.1 zu TOP 6 |
| TOP 7.2 | entfällt, somit wird TOP 7.1 zu TOP 7 |
Die geänderte Tagesordnung wurde bestätigt (6 x ja).
| TOP 2 | Kenntnisnahme des Protokolls der Sitzung vom 12.09.2023 |
Das Protokoll der Sitzung vom 12.09.2023 wurde zur Kenntnis genommen und von den Gemeinderäten Herrn Schwab und Herrn Schräger unterschrieben.
| TOP 3 | Bekanntmachung der Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung |
In der Sitzung vom 12.09.2023 wurden in der nichtöffentlichen Sitzung keine Beschlüsse gefasst.
| TOP 4 | Anfragen der Gemeinderätinnen/Gemeinderäte und Gäste |
Noch offene Punkte aus dem TA vom 12.09.2023:
| 1. | An der Basteistraße 59 ist eine Pflege entlang des Dorfbaches notwendig, da Bewuchs ein Abflusshindernis darstellen könnte. |
| Antwort: Der Sachverhalt wurde erledigt. |
| 2. | Teilweise sind Verkehrsschilder auf Gemeindestraßen schlecht erkennbar, z.B. Hohburkersdorfer Straße ein 30 km/h-Schild, und sollten ausgetauscht werden. Gibt es eine tabellarische Übersicht der Straßenschilder in der Gemeinde? |
| Antwort: Die Verkehrsschilder wurden bereits bestellt und geliefert. Der Bauhof ist im Moment dabei, die nicht mehr so gut sichtbaren Schilder auszutauschen. |
| 3. | Entlang der Dauberer Straße ab Nr. 22 in Richtung Kläranlage ist teilweise viel Totholz in den Bäumen vorhanden. Hier müssten Äste ausgeschnitten werden. |
| Antwort: Eigentümer wurde bereits angeschrieben. Eine Erinnerung wird versandt. |
| 4. | Es wird gebeten zu prüfen, ob straßenbegleitendes Schnittgerinne tatsächlich rechtlich Anliegerpflicht sein kann, da dies Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum durch Anwohnende bedeuten würde. Explizit entsteht die Frage entlang der Stolpener Straße. |
| Antwort: Die Reinigung des Schnittgerinne kann grundsätzlich an den Bürger übertragen werden. Eine weitergehende Prüfung der Fragestellung soll stattfinden. |
Folgende Anfragen und Hinweise wurden von den TA-Mitgliedern an die Verwaltung und die Bürgermeisterin gerichtet:
| o | Basteistraße/Eckscheune 1 Lampe und 1 Baum |
| o | Oberlohmen, Kreuzung Basteistr./Wehlener Str. 1 Lampe |
| o | Basteistr. (Lohmen Mitte-Dorfanger) 1 Baum Nr. 590 |
| Antwort: Zum ersten Anstrich berät die Gemeindeverwaltung erneut zur Beleuchtung, zum zweiten Anstrich wird zum nächsten TA eine Vorlage des Bauamtes eingebracht. Beide angesprochenen Bäume sind nach Einschätzung des Ordnungsamtes nur leicht beschädigt, vital und sollten erhalten bleiben. Zur Überprüfung wird ein Vor-Ort-Termin mit dem Ordnungsamt und ausgewählten Ausschussmitgliedern vorbereitet. |
| 2. | Kastanienallee/Bahnbrücke/Eigenheimbaustelle |
| Gibt einen abschließenden Sachstand, mit welchen Festlegungen und in welchen Ausführungszeiten eine Verbesserung des Abflusses des Oberflächenwassers erreicht werden kann? Inwiefern sind die gemeindlichen Hinweise zum Bauantrag des EFH geeignet, um Abhilfe zu schaffen? Wie verhält es sich mit dem verstopften Regenwassereinlauf unter der Bahnbrücke? |
| Antwort: Der Sachverhalt muss in 2 Teilfragen betrachtet werden. Zum Regenwassereinlauf unter der Bahnbrücke ist eine Reinigung zu empfehlen und danach sollte geprüft werden, ob eine Verbesserung erreicht worden ist. Eine Baumaßnahme am Regenwassereinlauf würde umfangreiche Abstimmungserfordernisse mit der Deutschen Bahn mit sich bringen, da im Gründungsbereich der Bahnbrücke gearbeitet werden muss. Zum Bahndurchlass muss festgestellt werden, dass südlich des Bahndamms kein profilierter Abflussquerschnitt vorliegt. Eine Umsetzung einer Baumaßnahme konnte bisher aufgrund des fehlenden Haushaltes noch nicht umgesetzt werden. Die Schaffung eines Abflussprofils macht die Abstimmung mit dem Eigentümer des Flurstücks 568/i der Gemarkung Lohmen und Suchschachtungen entlang der Straße notwendig. Die Auflagen zum Bauantrag des Einfamilienhauses dienen nicht als unmittelbare Lösung der Fragestellung. |
| 3. | Bauobjekt Gewerbegebiet 508/18 |
| Ist die Vermietung von 2 Wohneinheiten zu Wohnzwecken in dem neu gebauten Gewerbeobjekt mit B-Plan und gemeindlicher Stellungnahme zum Bauantrag rechtskonform? |
| Wann erfolgt die Umsetzung der Festlegungen aus dem grünordnungsplan auf dem benannten Grundstück? |
| Antwort: Zu ersten Frage kann das Bauamt bestätigen, dass die 2 Wohneinheiten entsprechend Bebauungsplan (Mischgebiet) zulässig sind. Zudem entspricht dies dem genehmigten Bauantrag. Die Umsetzung der Maßnahmen aus dem Grünordnungsplan (Pflanzung von bis zu 2 Bäumen straßenbegleitendes Grün) muss mit dem Ordnungsamt und dem Eigentümer abgestimmt werden. |
| 4. | Der Sporthallenfußboden ist einigen Aussagen nach weiterhin sehr glatt. Welche Maßnahmen werden zur Prüfung und ggf. Abhilfe umgesetzt? |
| Antwort: Die ausführende Reinigungsfirma bestätigte, dass die Dienstleistung fachgerecht mit den dafür zu verwendenden chemischen Mitteln ausgeführt wurde. Es wird eine Rutschfestigkeitsprüfung angestrebt. Die Ergebnisse dieser dienen dann zur Ableitung von Maßnahmen. |
| 5. | Weiterhin besteht eine Sichteinschränkung aufgrund einer Hecke in Mittellohmen. Welche Maßnahmen werden zur Abhilfe umgesetzt? |
| Antwort: Die Hecke wird in den ersten 5 m ausgehend von der Straße zur Herstellung der Verkehrssicherheit entfernt. |
| 6. | Information zu einer neuen Regelung bei der Grundsteuer: Eigentümer muss bei Verpachtung in Vorleistung gehen. Welche Auswirkungen ergeben sich für Flächen mit kommunaler Nutzung, z.B. Hochwasserdämme? |
| Antwort: Die Anfrage wird mit in die Gemeindeverwaltung genommen. |
| 7. | Wie ist der Sachstand zum Rückbau einer Regenrückhalteeinrichtung auf privatem Grund im Gewerbegebiet? Warum gibt es für einige im Gewerbegebiet keine Telefonanschlüsse? |
| Antwort: Die Anfrage wird mit in die Gemeindeverwaltung genommen. |
| 8. | Wie ist der Sachstand zum Breitbandausbau? |
| Antwort: Leider liegen der Gemeinde noch keine detaillierten Bauablaufpläne vor. Zudem gibt es noch offene Punkte zur technischen Bauausführung. Die Abstimmung mit der Deutschen Telekom dazu läuft. |
| 9. | Welche Gefahren ergeben sich durch zu nah an die Straße positionierte Steine im Ortsteil Doberzeit, z.B. an der alten Feuerwehr und am Dorfanger? |
| Antwort: Die Anfrage wird an das Ordnungsamt weitergeleitet. |
| TOP 5 | Bauanträge/Bauanfragen |
Errichtung eines Anbaus an einen bestehenden Rinderstall (Daube Nr. 10)
Der Technische Ausschuss erteilt das Einvernehmen der Gemeinde (6 x ja).
| TOP 6 | Vorkaufsrechtsanfragen |
Flurstück 445 der Gemarkung Lohmen (Gartenstraße 2)
Der TA bestätigt mit 6 ja-Stimmen, dass nach den Bestimmungen von Baugesetzbuch und Sächsischem Denkmalschutzgesetz für die Gemeinde Lohmen kein Vorkaufsrecht besteht.
| TOP 7 | Bauleitplanung von Nachbargemeinden und Planungen anderer Behörden |
B-Plan „Ferienloggien Zur Aussicht“ der Stadt Hohnstein
Der Technische Ausschuss bestätigt, dass keine Belange der Gemeinde berührt sind (6 x ja).
| TOP 8 | Informationen der Bürgermeisterin |
| • | durch Denkmalschutzbehörde (LRA) erteilte Genehmigungen | |
| - | Erneuerung Fenster (Mühlenstraße 9) |
| • | Baumaßnahmen von Medienträgern: | |
| - | Herstellung Strom-HA (Kastanienallee 5) vom 23. bis 31.10.2023 |
| - | Herstellung TW-HA (Daubaer Straße 22) vom 25. bis 27.10.2023 |