Die Bekanntmachung erfolgt unter dem Hinweis, dass der Beteiligungsbericht für das Jahr 2022 gemäß § 99 Absatz 2 SächsGemO für jedermann zu allen Dienstzeiten im Gemeindeamt Lohmen, Schloß Lohmen 1, Kämmerei zur Einsichtnahme ab dem 03.01.2024 ausliegt bis zur Erstellung eines neuen Beteiligungsberichtes für das Jahr 2023.
Lohmen, den 08.12.2023
Großmann | Siegel |
Bürgermeisterin |
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