I. Öffentliche Sitzung
| TOP 1 | Begrüßung, Eröffnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit |
BM Großmann begrüßt die Gemeinderäte und die Angestellten der Verwaltung. Sie weist darauf hin, dass eine Verletzung von Form und Frist der Ladung eines Gemeinderatsmitgliedes als geheilt gilt, wenn das Mitglied zur Sitzung anwesend ist und den Mangel nicht spätestens bei Eintritt in die Tagesordnung geltend macht. Da es diesbezüglich keine Wortmeldungen gibt, stellt sie fest, dass zur Sitzung form- und fristgerecht eingeladen wurde und der Technische Ausschuss mit 7 Gemeinderäten und der Bürgermeisterin beschlussfähig ist.
Änderungen und Ergänzungen der Tagesordnung gegenüber der Einladung:
Öffentliche Sitzung
| TOP 5.3 | entfällt |
| TOP 6.2 | entfällt, somit wird TOP 6.1 zu TOP 6 |
Die geänderte Tagesordnung wurde bestätigt (8 x ja).
| TOP 2 | Kenntnisnahme des Protokolls der Sitzung vom 29.08.2024 |
Das Protokoll der Sitzung vom 29.08.2024 wurde zur Kenntnis genommen und von den Gemeinderäten Herrn Schwab und Herrn Schräger unterschrieben.
| TOP 3 | Bekanntmachung der Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung |
In der Sitzung vom 29.08.2024 wurde in der nichtöffentlichen Sitzung folgender Beschluss gefasst:
Im Rahmen der Planungen für den Bebauungsplan im Bereich des ehemaligen Lomatech-Geländes war eine Festlegung zur zukünftigen Regenwasserbeseitigung erforderlich.
| TOP 4 | Anfragen der Gemeinderätinnen/Gemeinderäte und Gäste |
Es wurden keine Anfragen an die Verwaltung oder die Bürgermeisterin gerichtet.
TOP 5 Bauanträge/Bauanfragen
5.1 Neubau eines Carports (Basteistraße 49)
Der Technische Ausschuss erteilt das Einvernehmen der Gemeinde zum Bauantrag (8 x ja).
5.2 Vorbescheid - Entwicklung Montessori Campus inkl. Außenanlagen (Stolpener Straße 6)
Das Vorhaben wurde anhand der vorliegenden Unterlagen vorgestellt.
Der Standort befindet sich im Außenbereich und muss nach § 35 Baugesetzbuch beurteilt werden.
Aufgrund der vorliegenden Beeinträchtigungen öffentlicher Belange kann das kommunale Einvernehmen nicht erteilt werden.
Folgende Hinweise wurden von den Mitgliedern des Technischen Ausschusses gegeben:
| - | Parallel zur Bahnstrecke verläuft eine Gasleitung der SachsenEnergie. |
| - | Bei der Planung zum Neubau des Montessori Campus sollte der vorhandene Gebäudebestand einbezogen werden. |
| - | Die Kubatur der geplanten neuen baulichen Anlagen sollte geprüft und ggfs. reduziert werden. |
Es wurde beschlossen, das kommunale Einvernehmen nicht zu erteilen (8 x ja).
| TOP 6 | Bauleitplanung von Nachbargemeinden und Planungen anderer Behörden |
| Teilregionalplan „Freiraumentwicklung“ des RPV-OEOE |
Der Teilregionalplan musste aufgrund eines Normenkontrollurteil erneut ausgelegt werden. Die Inhalte sind im Wesentlichen unverändert.
Festlegung TA (8 x ja):
In der Stellungnahme ist auf die Inhalte der ursprünglichen Stellungnahmen vom 26.01.2018 und 10.12.2018 zu Kapitel 4 sowie die Entwicklungsziele (FNP-Änderung, Entwicklung B-Pläne, Parkplatz Kohlberg) aus der Stellungnahme zum Teilregionalplan „Energieversorgung/Windenergienutzung“ vom 05.12.2023 Bezug zu nehmen.
| TOP 7 | Gesetzliches Vorkaufsrecht nach § 99a Wasserhaushaltsgesetz - Positivliste 2025 |
Der Freistaat Sachsen (ZFM) hat ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nur Flurstücke zu melden sind, für die bereits konkrete Planungen zum Hochwasserschutz bzw. zur Hochwasserrückhaltung vorliegen und die Umsetzung in den nächsten 5 Jahren zu erwarten ist.
Festlegung TA (8 x ja):
| • | Streichung der Flurstücke unter lfd. Nummer 3 bis 10 (Flächen zwischen Kohlbergstraße, Pirnaer Straße und Herrenleither Weg) |
| • | Anpassung der Jahresscheiben für die Umsetzung der Maßnahmen |
| TOP 8 | Informationen der Bürgermeisterin |
| • | durch LRA erteilte Bescheide: | |
| o | Ablehnung Logistikhalle mit Büroeinbau (Güterbahnhofstraße) |
| o | Bestätigung Neubau Garage (Schlangenweg 2) |
| • | Vorkaufsrechtsanfragen (die Anfragen wurden durch die Verwaltung geprüft und es besteht kein Vorkaufsrecht für die Gemeinde): | |
| o | Flurstück 2/6 der Gemarkung Lohmen (zw. Daubaer Straße 18 und 20) |
| o | Flurstück 548o der Gemarkung Lohmen (Gartengrundstück Porschendorfer Weg) |