Titel Logo
Bastei-Anzeiger - Amtsblatt der Gemeinde Lohmen mit den Ortsteilen
Ausgabe 12/2025
Öffentliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bericht über die 9. Sitzung des Technischen Ausschusses am 11.09.2025

I. Öffentliche Sitzung

TOP 1

Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit und Bestätigung der Tagesordnung

Bürgermeisterin Silke Großmann weist darauf hin, dass eine Verletzung von Form und Frist der Ladung eines Gemeinderatsmitglieds als geheilt gilt, wenn das Mitglied zur Sitzung anwesend ist und den Mangel nicht spätestens bei Eintritt in die Tagesordnung geltend macht.

Da es diesbezüglich keine Wortmeldungen gibt, stellt sie fest, dass zur Sitzung form- und fristgerecht eingeladen wurde.

Mit der Anwesenheit von 6 Gemeinderäten und Bürgermeisterin ist die Beschlussfähigkeit gegeben.

Die Tagesordnung wird durch die anwesenden Gemeinderäte bestätigt.

TOP 2

Kenntnisnahme der Niederschrift der 8. Sitzung vom 14.08.2025

Die Niederschrift der Sitzung vom 14.08.2025 wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Einwendungen erhoben. Herr GR Markert und Herr GR Schwab unterzeichnen die Niederschrift.

TOP 3

Bekanntmachung der Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung

keine

TOP 4

Anfragen der Gemeinderäte und Gäste an die Bürgermeisterin

Diese wurden von Frau BM Großmann beantwortet.

TOP 5

Beschlussvorlagen zur Entscheidung

5.1 Antrag auf Vorbescheid - Neubau eines Einfamilienhauses (Richard-Wagner-Straße 17) Frau BM Großmann stellt den Bauantrag vor. Es gibt keine Anmerkungen der Gemeinderäte.

Beschluss: Das kommunale Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 69 Abs. 1 Sächsische Bauordnung (SächsBO) wird erteilt. Eine entsprechende Stellungnahme ist der Bauaufsicht fristgemäß zu übermitteln.

Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 7, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0

5.2 Bauantrag - Sanierung, Umbau und Wiederaufbau Lochmühle (Richard-Wagner-Straße 101)

Frau BM Großmann stellt den Bauantrag vor. Es herrscht Einstimmigkeit darüber, dass dieses Bauvorhaben von großer Bedeutung für die Gemeinde Lohmen ist.

Beschluss: Das kommunale Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 69 Abs. 1 Sächsische Bauordnung (SächsBO) wird erteilt. Eine entsprechende Stellungnahme ist der Bauaufsicht fristgemäß zu übermitteln.

Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 7, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0

TOP 6

Informationen der Bürgermeisterin

keine

Silke Großmann
Bürgermeisterin