TOP 1 Begrüßung, Eröffnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
BM Großmann begrüßt die Gemeinderäte, die Angestellten der Verwaltung sowie die heutigen Gäste. Sie weist darauf hin, dass eine Verletzung von Form und Frist der Ladung eines Gemeinderatsmitgliedes als geheilt gilt, wenn das Mitglied zur Sitzung anwesend ist und den Mangel nicht spätestens bei Eintritt in die Tagesordnung geltend macht.
Da es diesbezüglich keine Wortmeldungen gibt, stellt sie fest, dass zur Sitzung form- und fristgerecht eingeladen wurde und der Technische Ausschuss mit 7 Gemeinderäten und der Bürgermeisterin beschlussfähig ist.
Änderungen und Ergänzungen der Tagesordnung gegenüber der Einladung:
| Öffentliche Sitzung | |
| TOP 5.2 | Neubau eines Einfamilienwohnhauses (zw. Daubaer Straße 18 und 20) |
| TOP 6.3 | entfällt |
| Geschlossene Sitzung | |
| TOP 3 | Trauerfeierhalle – Sachstandsinformationen und weiteres Vorgehen |
| Die geänderte Tagesordnung wurde bestätigt (8 x ja). | |
TOP 2 Kenntnisnahme des Protokolls der Sitzung vom 29.10.2024
Das Protokoll der Sitzung vom 29.10.2024 wurde zur Kenntnis genommen und von den Gemeinderäten Schräger und Schwab unterschrieben.
TOP 3 Bekanntmachung der Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung
In der Sitzung vom 29.10.2024 wurden in der nichtöffentlichen Sitzung keine Beschlüsse gefasst.
TOP 4 Anfragen der Gemeinderätinnen/Gemeinderäte und Gäste
Diese wurden von Frau Bürgermeisterin Großmann beantwortet.
TOP 5 Bauanträge/Bauanfragen
5.1 Um- und Ausbau eines vorhandenen Wohnhauses (Richard-Wagner-Straße 36)
Der Technische Ausschuss erteilt das Einvernehmen der Gemeinde (7 x ja, 1 x Enthaltung).
Im Rahmen der Stellungnahme gegenüber der Bauaufsicht ist auf die Abstandsflächenproblematik im Bereich Mittelweg hinzuweisen.
5.2 Neubau eines Einfamilienwohnhauses (zw. Daubaer Straße 18 und 20)
Der Technische Ausschuss erteilt das Einvernehmen der Gemeinde (8 x ja).
TOP 6 Bauleitplanung von Nachbargemeinden und Planungen anderer Behörden
6.1 B-Plan „Wohn- und Gewerbegebiet Am Borsberg“ (3. Änderung) der Stadt Pirna
Es bestehen keine Einwände gegen den Bebauungsplan. Die Belange der Gemeinde Lohmen werden nicht berührt. Bestätigung mit 8 x ja.
6.2 B-Plan Nr. 102 „Wohngebiet am Naherholungszentrum“ der Stadt Pirna
Es bestehen keine Einwände gegen den Bebauungsplan. Die Belange der Gemeinde Lohmen werden nicht berührt. Bestätigung mit 8 x ja.
| TOP 7 Informationen der Bürgermeisterin | ||
| • | durch LRA erteilte Bescheide: | |
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| o | Baugenehmigung für Errichtung Carport (Basteistraße 49) |
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| o | Baugenehmigung für Errichtung Ferienhaus (Grundstraße 20) |
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| o | Baugenehmigung für Umbau und Nutzungsänderung Wauer-Mühle (Mühlenstraße 9) |
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| o | denkmalschutzrechtl. Genehmigung für Absperrbauwerk im Mühlgraben der Wauer-Mühle (Mühlenstraße 9) |
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| o | denkmalschutzrechtl. Genehmigung für Umsetzung eines Wegesteines (Richard-Wagner-Straße/Lochmühlenweg) |
| • | Vorkaufsrechtsanfragen (die Anfrage wurde durch die Verwaltung geprüft und es besteht kein Vorkaufsrecht für die Gemeinde): | |
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| o | Flurstück 73 der Gemarkung Lohmen (Basteistraße 63) |
| • | Straßenbeleuchtung Gewerbegebiet: Überspannungsschaden wurde durch Fachfirma beseitigt | |