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Bastei-Anzeiger - Amtsblatt der Gemeinde Lohmen mit den Ortsteilen
Ausgabe 3/2024
Öffentliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der LISt GmbH

Handelnd im Auftrag des Freistaates Sachsen, vertreten durch die Straßenbauverwaltung, Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung Meißen

Vorbereitung der Planung für das Projekt:

S 164, Neubau Geh- und Radweg nördlich Lohmen

Dulden von Vorarbeiten auf Grundstücken

Die Straßenbauverwaltung beabsichtigt im Verwaltungsgebiet der Gemeinde Lohmen auf Grundlage der Radverkehrskonzeption des Freistaates Sachsen sowie zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse und Erhöhung der Verkehrssicherheit, das o. a. Vorhaben durchzuführen.

Um das Vorhaben ordnungsgemäß planen zu können, werden in Abhängigkeit der Witterungsbedingungen auf den Grundstücken der

Gemarkung:

Lohmen

Flurstücke:

48/1, 48/2, 48/a, 56/5, 56/6, 371/a, 371/b, 372/3, 372/d, 372/e, 373/1, 376/5, 376/6, 376/e, 376/f, 377/1, 377/2, 381/14, 401/21, 401/40, 577/1, 612, 613, 616/a, 617/1, 618/c

619, 620

im Zeitraum von 06.05.2024 bis voraussichtlich 31.07.2024 folgende Vorarbeiten durchgeführt:

Vermessungsarbeiten und Baugrunduntersuchungen.

Da die genannten Arbeiten im Interesse der Allgemeinheit liegen, hat das Sächs. Straßengesetz (§ 38 Abs. 1 SächsStrG) die Grundstücksberechtigten verpflichtet, diese zu dulden.

Zur Durchführung der Arbeiten werden die Grundstücke durch Beauftragte der Straßenbauverwaltung bzw. der LISt GmbH betreten und ggfs. befahren.

Lagepläne, ggf. unter Ausweisung des Untersuchungsraumes, sind im Beteiligungsportal des Freistaats Sachsen einsehbar:

https://mitdenken.sachsen.de/1040244

Ansprechpartner:

Frau Paula Tauscher, LISt GmbH

Telefon: +49 37207 832-547

E-Mail: paula.tauscher@list.smwa.sachsen.de

Etwaig durch diese Vorarbeiten entstehende unmittelbare Vermögensnachteile werden in Geld entschädigt.

Sollte eine Einigung über eine Entschädigung in Geld nicht erreicht werden können, setzt die Landesdirektion Sachsen auf Antrag der Straßenbaubehörde die Entschädigung fest.

Durch diese Vorarbeiten wird nicht über die Ausführung des geplanten Vorhabens entschieden.

Hainichen, 14.03.2024

Sören Trillenberg
Geschäftsführer