Aufgrund der EU-Umgebungslärmrichtlinie und § 47c Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) wurde eine Lärmkartierung der S 164 zwischen Ortsausgang Pirna und der Kreuzung Basteistraße/Stolpener Straße in Lohmen durchgeführt. Dies erfolgte federführend durch das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG).
Die Ergebnisse der Lärmkartierung (Lärmkarten und Lärmdaten) sowie die Vorschläge und Hinweise der Öffentlichkeit bilden die Grundlage für die Erarbeitung der kommunalen Lärmaktionsplanung des untersuchten Bereichs nach § 47d BImSchG.
Nach derzeitigem Stand wird seitens der Gemeinde Lohmen ein Lärmaktionsplan ohne Maßnahmen angestrebt.
Die Ergebnisse der Lärmkartierung werden
vom 02.04.2024 bis einschließlich 16.04.2024
im Bauamt der Gemeindeverwaltung Lohmen
(Schloß Lohmen 1 in 01847 Lohmen)
während folgender Zeiten zu jedermanns Einsicht ausgelegt:
| Montag bis Freitag von | 9:00 Uhr | bis | 12:00 Uhr |
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| Dienstag zusätzlich von | 13:00 Uhr | bis | 18:00 Uhr | und |
| Donnerstag zusätzlich von | 13:00 Uhr | bis | 16:00 Uhr |
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Während dieser Auslegungsfrist hat jedermann die Möglichkeit zur Einsichtnahme in die Ergebnisse der Lärmkartierung.
Vorschläge und Hinweise für die Erarbeitung der Lärmaktionsplanung können innerhalb der Auslegungsfrist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift in der Gemeindeverwaltung vorgebracht werden.
Die Ergebnisse der Lärmkartierung sowie weitere Informationen zur Lärmaktionsplanung sind unter https://www.umwelt.sachsen.de/umgebungslarmrichtlinie-6380.html auf der Internetpräsenz des Freistaates Sachsen zu finden.