Der Entwurf der Haushaltssatzung 2025 mit dem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 liegt gemäß § 76 Absatz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen in der Zeit
vom 25. April bis 07. Mai 2025
zu den allgemeinen Dienststunden im Gemeindeamt Lohmen, Kämmerei öffentlich zur Einsichtnahme aus. Auch an den Schließtagen Montag und Mittwoch ist die Einsichtnahme
in der Zeit von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr im Gemeindeamt Lohmen gewährleistet.
Alle Einwohner und Abgabenpflichtigen der Gemeinde Lohmen können bis zum Ablauf von 14 Arbeitstagen nach Beginn der Auslegung (vom 25. April bis zum 16. Mai 2025) Einwendungen gegen diesen Entwurf erheben. Über fristgemäß erhobene Einwendungen beschließt der Gemeinderat Lohmen in öffentlicher Sitzung.
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Lohmen, den 19.03.2025