| TOP 1 | Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit und Bestätigung der Tagesordnung | |
| Bürgermeisterin Silke Großmann weist darauf hin, dass eine Verletzung von Form und Frist der Ladung eines Gemeinderatsmitglieds als geheilt gilt, wenn das Mitglied zur Sitzung anwesend ist und den Mangel nicht spätestens bei Eintritt in die Tagesordnung geltend macht. | ||
| Da es diesbezüglich keine Wortmeldungen gibt, stellt sie fest, dass zur Sitzung form- und fristgerecht eingeladen wurde. | ||
| Mit der Anwesenheit von 6 Gemeinderäten und der Bürgermeisterin ist die Beschlussfähigkeit gegeben. Ab 19:05 Uhr sind 7 Gemeinderäte anwesend. | ||
| Die Tagesordnung wird durch die anwesenden Gemeinderäte bestätigt. | ||
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| TOP 2 | Kenntnisnahme der Niederschrift vom 11.09.2025 | |
| Die Niederschrift der Sitzung vom 11.09.2025 wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Einwendungen erhoben. Frau GRin Willkommen und Herr GR Opitz unterzeichnen die Niederschrift. | ||
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| TOP 3 | Bekanntmachung der Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung | |
| keine | ||
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| TOP 4 | Anfragen der Gemeinderäte und Gäste an die Bürgermeisterin | |
| Diese wurden von Frau BM Großmann beantwortet. | ||
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| TOP 5 | Beschlussvorlagen zur Entscheidung | |
| 5.1 Bauantrag - Errichtung Balkon und Terrasse (Seilergasse 4) | ||
| Frau BM Großmann stellt den Bauantrag vor. Es gibt keine Anmerkungen der Gemeinderäte. Anschließend wird die Beschlussvorlage zur Abstimmung gestellt. | ||
| Beschluss: Das kommunale Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 69 Abs. 1 Sächsische Bauordnung (SächsBO) wird erteilt. Eine entsprechende Stellungnahme ist der Bauaufsicht fristgemäß zu übermitteln | ||
| Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 8, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0 | ||
| 5.2 Tektur zum Bauantrag - Neubau eines Einfamilienwohnhauses (Alte Lohmstraße, Flurstück 141/7 der Gemarkung Mühlsdorf) | ||
| Frau BM Großmann stellt den Bauantrag vor. Es gibt keine Anmerkungen der Gemeinderäte. Anschließend wird die Beschlussvorlage zur Abstimmung gestellt. | ||
| Beschluss: Das kommunale Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 69 Abs. 1 Sächsische Bauordnung (SächsBO) wird erteilt. Eine entsprechende Stellungnahme ist der Bauaufsicht fristgemäß zu übermitteln. | ||
| Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 8, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0 | ||
| 5.3 Bauantrag - Neubau eines Einfamilienwohnhauses (Götzingerstraße 4) | ||
| Frau BM Großmann stellt den Bauantrag vor. Es gibt keine Anmerkungen der Gemeinderäte. Anschließend wird die Beschlussvorlage zur Abstimmung gestellt. | ||
| Beschluss: Das kommunale Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 69 Abs. 1 Sächsische Bauordnung (SächsBO) wird erteilt. Eine entsprechende Stellungnahme ist der Bauaufsicht fristgemäß zu übermitteln. | ||
| Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 8, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0 | ||
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| TOP 6 | Informationen | |
| • | durch die Bauaufsicht (LRA) erteilte Bescheide: | |
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| o | positiver Vorbescheid für Neubau Einfamilienhaus (Dorfstraße 17, südl. Teil) |
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| o | positiver Vorbescheid für Neubau Einfamilienhaus (Richard-Wagner-Straße 17) |
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| o | Baugenehmigung für Sanierung Scheune und Ersatzneubau Nebengebäude (Daubaer Straße 23) |
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| o | Baugenehmigung für brandschutztechnische Gesamtbewertung Schulkomplex (Stolpener Straße 6) |
| • | Der Bauantrag für das Aufstellen von Containern zu Lagerzwecken auf dem Grundstück „Sonnenhofstraße 1“ wurde zurückgenommen. | |
| • | durch die Denkmalschutzbehörde erteilter Bescheid: | |
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| o | Instandsetzung Friedhofsmauer (Dorfstraße, Flurstück 201 der Gemarkung Lohmen) |
| • | Vorkaufsrechtsanfragen (die Anfragen wurde durch die Verwaltung geprüft und es besteht kein Vorkaufsrecht für die Gemeinde): | |
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| o | Teilfläche aus Flurstück 212 der Gemarkung Lohmen (Dorfstraße 17, südl. Teil) |
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| o | Flurstück 898 der Gemarkung Lohmen (Hohburkersdorfer Straße, Gartengrundstück) |
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| o | Flurstück 10/2 der Gemarkung Uttewalde (bei Grundstraße 14) |