| Beginn: | 17:00 Uhr |
| Ende: | 18:18 Uhr |
| Anwesend: | 1. Frau Großmann | Gemeinschaftsvorsitzende, BM Gem. Lohmen |
| 2. Herr Mathe | BM Stadt Wehlen |
| 3. Herr Andrä | Gemeinderat Lohmen |
| 4. Herr Neumann | Gemeinderat Lohmen |
| 5. Herr Rietzschel | Stadtrat Wehlen |
| 6. Herr John | Stadtrat Wehlen |
| Entschuldigt: | Herr Markert, Gemeinderat Lohmen | |
| Herr Schirm, Gemeinderat Lohmen | |
| Gäste: | Herr Bräuer | Gemeinderat Lohmen |
| Herr Kühne | Gemeinderat Lohmen |
| Herr Jentzsch | Stadtrat Wehlen |
| Herr Höhne | Stadtrat Wehlen |
| Frau Karl | Stadträtin Wehlen |
| Verwaltung: | Frau Ujhelyi, Kämmerin | |
Bürgermeisterin Großmann eröffnet die 53. öffentliche Sitzung des Gemeinschaftsausschusses und begrüßt die Gemeinde- bzw. Stadträte/in sowie die Verwaltungsangestellte. Die Einladung mit Tagesordnung wurde form- und fristgerecht ausgegeben. Es bestehen keine Einwände zur Tagesordnung.
53-01/2026
Bestätigung des Protokolls der 52. Sitzung des Gemeinschaftsausschusses vom 16.04.2025
Das Protokoll lag zur Beschlussfassung vor.
Das Protokoll wurde handschriftlich von Herrn Gemeinderat Neumann und Herrn Stadtrat Rietzschel bestätigt.
Abstimmungsergebnis: 6 Ja-Stimmen (einstimmig)
53-02/2026
Beratung und Beschlussfassung zur Verwaltungskostenumlage für das Haushaltsjahr 2026
In einer Verwaltungsgemeinschaft ist der Gemeinschaftsausschuss für die Bestimmung der Höhe der Umlage zuständig. Die Festsetzung als Vorauszahlung für das Jahr 2026 erfolgt entsprechend der Kalkulation zur Verwaltungskostenumlage auf der Grundlage der Planzahlen des Haushaltes der Gemeinde Lohmen 2026.
Die Kalkulation weist einen Betrag in Höhe von 629.014 EUR aus. Der Vorauszahlungsbetrag wird jedoch auf 500.000 EUR bis zur endgültigen Abrechnung bestimmt.
Beschluss
Die Verwaltungskostenumlage gemäß § 9 der Verwaltungsgemeinschaftsvereinbarung zwischen der Gemeinde Lohmen und der Stadt Wehlen zur Festsetzung in der Haushaltssatzung der erfüllenden Gemeinde für das Haushaltsjahr 2026 wird in Höhe von 500.000 EUR bestimmt als Vorauszahlung in monatlich gleichen Abschlägen mit Fälligkeit 20. des laufenden Monats.
Abstimmungsergebnis: 6 Ja-Stimmen (einstimmig)