| I. Öffentliche Sitzung | |
| TOP 1 | Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit und Bestätigung der Tagesordnung |
Bürgermeisterin Silke Großmann weist darauf hin, dass eine Verletzung von Form und Frist der Ladung eines Gemeinderatsmitglieds als geheilt gilt, wenn das Mitglied zur Sitzung anwesend ist und den Mangel nicht spätestens bei Eintritt in die Tagesordnung geltend macht.
Da es diesbezüglich keine Wortmeldungen gibt, stellt sie fest, dass zur Sitzung form- und fristgerecht eingeladen wurde.
Mit der Anwesenheit von 6 Gemeinderäten und der Bürgermeisterin ist die Beschlussfähigkeit gegeben.
Frau Großmann setzt den TOP 2 und den TOP 8 ab.
Die geänderte Tagesordnung wird durch die anwesenden Gemeinderäte bestätigt.
TOP 2 | Kenntnisnahme der Niederschrift vom 11.09.2025 |
Abgesetzt
| TOP 3 | Bekanntmachung der Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung |
| keine | |
| TOP 4 | Anfragen der Gemeinderäte und Gäste an die Bürgermeisterin |
| Diese wurden von Frau BM Großmann beantwortet. | |
| TOP 5 | Beschlussvorlagen zur Entscheidung |
5.1 Bauantrag - Neubau eines Anbaus an ein Wohnhaus (August-Bebel-Straße 6)
Frau BM Großmann stellt den Bauantrag vor. Es gibt keine Anmerkungen der Gemeinderäte. Anschließend wird die Beschlussvorlage zur Abstimmung gestellt.
Beschluss: Das kommunale Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 69 Abs. 1 Sächsische Bauordnung (SächsBO) wird erteilt. Eine entsprechende Stellungnahme ist der Bauaufsicht fristgemäß zu übermitteln.
Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 7, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
5.2 Bauantrag - Neubau eines Sozialgebäudes (Stolpener Straße, Flurstücke 371/1 und 372/2 der Gemarkung Lohmen)
Frau BM Großmann stellt den Bauantrag vor. Ein Gemeinderat meldet Bedenken zum Standort der geplanten Rigole an. Anschließend wird die Beschlussvorlage zur Abstimmung gestellt.
Beschluss: Das kommunale Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 69 Abs. 1 Sächsische Bauordnung (SächsBO) wird erteilt. Eine entsprechende Stellungnahme ist der Bauaufsicht fristgemäß zu übermitteln.
Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 7, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
5.3 Bauantrag - Neubau eines Einfamilienwohnhauses (Liebethaler Weg 20)
Frau BM Großmann stellt den Bauantrag vor.
Die Verwaltung wird zusätzlich folgenden Hinweise an die Bauaufsicht übermitteln: Durch das benachbarte Wildtiergehege kann es zu möglichen Geruchs- oder Lärmbelästigungen kommen. Seitens des Feldes kann es zu wild abfließendem Oberflächenwasser kommen.
Anschließend wird die Beschlussvorlage zur Abstimmung gestellt.
Beschluss: Das kommunale Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 69 Abs. 1 Sächsische Bauordnung (SächsBO) wird erteilt. Eine entsprechende Stellungnahme ist der Bauaufsicht fristgemäß zu übermitteln.
Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 7, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
TOP 6 | Informationen zu Genehmigungsverfahren (Bauaufsicht und Denkmalschutz), Vorkaufsrechtsanfragen und Bauleitplanungen |
| • | durch die Bauaufsicht (LRA) erteilter Bescheid: | |
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| o | Baugenehmigung für Errichtung eines Balkons (Seilergasse 4) |
| • | Vorkaufsrechtsanfragen (die Anfragen wurde durch die Verwaltung geprüft und es besteht kein Vorkaufsrecht für die Gemeinde): | |
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| o | Flurstück 55 der Gemarkung Mühlsdorf (Richard-Wagner-Straße 78) |
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| o | Flurstück 548q der Gemarkung Lohmen (Garten An der Scheibe/Porschendorfer Weg) |
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| o | Flurstück 36i der Gemarkung Uttewalde (Landwirtschaftsfläche nordöstlich Uttewalde) |
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TOP 7 | Informationen der Bürgermeisterin |
| • | Antrag auf Baugenehmigung „Lochmühle“ wurde durch LRA abgelehnt |
| • | FNP-Änderung Pirna/Dohma: 32 Änderungspunkte |
| • | Bauantrag Wohnhaus Alte Lohmstraße (nördl. Teil): Baugenehmigung durch LRA erteilt |