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Bastei-Anzeiger - Amtsblatt der Gemeinde Lohmen mit den Ortsteilen
Ausgabe 4/2024
Öffentliche Bekanntmachungen
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Bekanntgabe zur Ausschreibung von Bauleistungen

Die Stadt Stadt Wehlen beabsichtigt folgende beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb:

Instandsetzung/Modernisierung der Dachgeschosswohnung am Markt 7

Auftraggeber:

Stadt Wehlen

Markt 5

01829 Stadt Wehlen

BV:

Instandsetzung/Modernisierung einer Dachgeschosswohnung am Markt 7 in 01829 Stadt Wehlen

Das Bauvorhaben untergliedert sich in 8 Lose. Diese sind nachfolgende:

Los:

1.01.000 Gerüstbau

1.02.000 Elektroinstallation

1.03.000 Tischler

1.04.000 Trockenbau

1.05.000 Maler und Bodenleger

1.06.000 Fließenleger

1.07.000 Abbruch

1.08.000 Heizung und Sanitär

Die Ausschreibungsunterlagen inkl. einer Fotodokumentation sind ab dem 06.05.2024 im Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft zwischen der Gemeinde Lohmen und der Stadt Stadt Wehlen bzw. auf der Homepage der Gemeinde Lohmen sowie der Stadt Stadt Wehlen elektronisch abrufbereit.

Es besteht die Möglichkeit, sich auf einzelne Lose bzw. auf alle Lose mit einem Teilnahmeantrag zu bewerben. Der Ausführungszeitraum ist ab der KW 30/2024 und abschließend mit der KW 40/2024 geplant. Es besteht die Möglichkeit, dass Bauobjekt am 08./22./29.05.2024 im Zeitraum vom 09:00 Uhr – 10:00 Uhr nach telefonischer Abstimmung zu besichtigen. Die Antragsfrist per Post bzw. elektronischer Eingang ist der 07.06.2024 23:59 Uhr (Posteingangsstempel oder Eingangssignatur per Mail).

Zustellung.

Per Post:

Bauamt der Gemeinde Lohmen

Schloß Lohmen 1

01847 Lohmen

Per Mail:

Bauamt@Lohmen-Sachsen.de

Technischer Ansprechpartner für die Ausschreibungsunterlagen inkl. der Instandsetzung/Modernisierung der Dachgeschosswohnung am Markt 7 ist seitens des Bauamtes der Gemeinde Lohmen:

Herr Carsten Hampel

Sachbearbeiter Hochbau

E-Mail:

Carsten.Hampel@lohmen-sachsen.de

Internet:

lohmen-sachsen.de

Tel.:

03501 581045

Fax:

03501 581042

Hinweis:

Auf der Grundlage der Verwaltungsgemeinschaftsvereinbarung zwischen der Gemeinde Lohmen und der Stadt Stadt Wehlen vom 02.12.1998 übt die Gemeinde Lohmen die ihr übertragenen Verwaltungsaufgaben per 01.01.1999 für die Stadt Stadt Wehlen aus.

Anmerkung:

Auszug § 8 Abs. 2 Satz 4:

Nachprüfungsbehörde ist die Aufsichtsbehörde, bei kreisangehörigen Gemeinden und Zweckverbänden die Landesdirektion Sachsen.

Auszug § 8 Abs. 3:

Die Absätze 1 und 2 finden keine Anwendung, wenn der Auftragswert bei Bauleistungen 75.000 EUR (ohne Umsatzsteuer) und bei Lieferungen und Leistungen 50.000 EUR (ohne Umsatzsteuer) nicht übersteigt.