I. Öffentliche Sitzung
TOP 1 | Begrüßung, Eröffnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit |
BM Großmann begrüßt die Gemeinderäte, die Angestellten der Verwaltung sowie die heutigen Gäste. Sie weist darauf hin, dass eine Verletzung von Form und Frist der Ladung eines Gemeinderatsmitgliedes als geheilt gilt, wenn das Mitglied zur Sitzung anwesend ist und den Mangel nicht spätestens bei Eintritt in die Tagesordnung geltend macht.
Da es diesbezüglich keine Wortmeldungen gibt, stellt sie fest, dass zur Sitzung form- und fristgerecht eingeladen wurde und der Technische Ausschuss mit 7 Gemeinderäten und der Bürgermeisterin beschlussfähig ist.
Änderungen und Ergänzungen der Tagesordnung gegenüber der Einladung:
| Öffentliche Sitzung | |
| TOP 5.5 | entfällt |
| TOP 6 | wird gestrichen, somit wird TOP 7 zu TOP 6 |
Die geänderte Tagesordnung wurde bestätigt (8 x ja).
TOP 2 | Kenntnisnahme des Protokolls der Sitzung vom 28.11.2024 |
Das Protokoll der Sitzung vom 28.11.2024 wurde zur Kenntnis genommen und von den Gemeinderäten Bräuer und Schräger unterschrieben.
TOP 3 | Bekanntmachung der Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung |
In der Sitzung vom 28.11.2024 wurde in der nichtöffentlichen Sitzung folgender Beschluss gefasst:
Die Umsetzung des Konzeptes zur Wiederinbetriebnahme der Trauerfeierhalle wurde bestätigt.
TOP 4 | Anfragen der Gemeinderätinnen/Gemeinderäte und Gäste |
Diese wurden von Frau Bürgermeisterin Großmann beantwortet.
TOP 5 | Bauanträge/Bauanfragen |
5.1 | Neubau einer Urlauberunterkunft mit Flachdach (Daubaer Straße 25) |
Es wird beschlossen, das kommunale Einvernehmen zu erteilen (8 x ja).
5.2 | Errichtung eines Nebengebäudes (Richard-Wagner-Straße 12) |
Es wird beschlossen, das kommunale Einvernehmen zu erteilen (8 x ja).
5.3 | Vorbescheid – Erweiterung Lagerflächen Bauhof (Daubaer Straße 27) |
Es wird beschlossen, das kommunale Einvernehmen zu erteilen (8 x ja).
5.4 | Nutzungsänderung Bastei-Kiosk als Nationalpark-Informationsstelle (Basteizufahrt) |
Es wird beschlossen, das kommunale Einvernehmen nicht zu erteilen (8 x ja).
In der Stellungnahme soll darauf verwiesen werden, dass die im Antrag angegebene Größe der abflusslosen Grube bezweifelt wird. Außerdem entspricht die Grube nicht mehr dem Stand der Technik. Auch die angegebene Trinkwasserleitung befindet sich nach Wissen der Gemeinde in einem desolaten Zustand. Eine Versorgung mit ausreichend Löschwasser kann nicht nachgewiesen werden.
TOP 6 | Informationen der Bürgermeisterin |
| • | durch LRA erteilter Bescheid: | |
|
| o | Baugenehmigung für Um- und Ausbau Wohnhaus (Richard-Wagner-Straße 36) |
| • | Vorkaufsrechtsanfragen (die Anfragen wurde durch die Verwaltung geprüft und es besteht kein Vorkaufsrecht für die Gemeinde): | |
|
| o | Flurstücke 37f, 39, 84i, 89 und 91c der Gemarkung Uttewalde (Landwirtschaftsflächen) |
|
| o | Flurstücke 145a, 145/2 und 146/2 der Gemarkung Lohmen (Hohlergasse 1) |
| • | Stellungnahmen zu Bauanträgen als Angelegenheit der laufenden Verwaltung: | |
|
| o | Verlängerung Baugenehmigung Umbau Dachgeschoss (Richard-Wagner-Straße 42) |