Zu 1. Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit und Bestätigung der Tagesordnung
Mit der Anwesenheit von 13 Gemeinderäten + Bürgermeisterin ist die Beschlussfähigkeit gegeben.
Zu 2. Kenntnisnahme der Niederschrift der Sitzung vom 03.02.2026
Die Niederschrift der Sitzung vom 03.02.2026 wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Einwendungen erhoben.
Zu 3. Bekanntmachung der Beschlüsse aus nichtöffentlicher GR-Sitzung
Antrag auf Erlass Säumniszuschlag Gewerbesteuer
Zu 4. Anfragen der Gemeinderäte und Gäste an die Bürgermeisterin
Zu 5.
Zu 5.1 Wahlen der Ortswehrleitungen der Feuerwehr
Beschluss:
Folgende Wahlen haben bereits stattgefunden und es wurden gewählt und werden damit beschlossen:
30.01.2026 Ortsfeuerwehr Mühlsdorf
Thomas Knauer – Ortswehrleiter
Frieder Wünsche – Stellvertretender Ortswehrleiter
Heiko Süßmilch – Mannschaftssprecher
05.02.2026 Ortsfeuerwehr Lohmen
Oliver Peidel – Ortswehrleiter
Max Hoschack – Stellvertretender Ortswehrleiter
26.02.2026 Ortsfeuerwehr Daube/ Doberzeit
Egbert Braun - Ortswehrleiter
Erik Bothmann - Stellvertretender Ortswehrleiter
Uwe Grundmann - Mannschaftssprecher
| Abstimmungsergebnis: | ||||||
| Beschlussergebnis: | ja | 13 | nein | 0 | Enthaltungen | 1 |
Beschlussnummer: 16-02/2026
Zu 5.2. Grundsatzentscheidung zum Parkplatz Kohlberg
Ausschreibung des Flurstückes 245 der Gemarkung Dorf Wehlen
2026/017
| Beschluss: | |
| 1. | Das Vorhaben zum Ausbau und zur Nutzbarmachung des Parkplatzes auf dem Kohlberg als Wanderparkplatz wird nicht umgesetzt. |
| 2. | Das Flurstück 245 der Gemarkung Dorf Wehlen mit einer Fläche von 4060 qm wird meistbietend zum Verkauf ausgeschrieben. Als Mindestgebot werden 10.000 EUR festgesetzt. |
| Abstimmungsergebnis: | ||||||
| Beschlussergebnis: | ja | 13 | nein | 1 | Enthaltungen | 0 |
Beschlussnummer: 16-03/2026
Zu 5.3. Aufhebung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung
Beschluss:
Es wird die Aufhebung der Satzung der Gemeinde Lohmen über die öffentliche Abwasserbeseitigung vom 11.09.2003 mit Beschluss Nr. 45-02/2003 mit Wirkung zum 01.01.2026 beschlossen.
| Abstimmungsergebnis: | ||||||
| Beschlussergebnis: | ja | 14 | nein | 0 | Enthaltungen | 0 |
Beschlussnummer: 16-04/2026
Zu 5.4. Aufhebung der Abwasserbeitragssatzung
Beschluss:
Es wird die Aufhebung der Abwasserbeitragssatzung vom 29.06.2006 mit Beschluss Nr. 19-04a/2006 mit Wirkung zum 01.01.2026 beschlossen.
| Abstimmungsergebnis: | ||||||
| Beschlussergebnis: | ja | 14 | nein | 0 | Enthaltungen | 0 |
Beschlussnummer: 16-05/2026
Zu 5.5. Aufhebung der Abwassergebührensatzung
Beschluss:
Es wird die Aufhebung der Abwassergebührensatzung vom 14.11.2024 mit Beschluss Nr. 04-02/2024 mit Wirkung zum 01.01.2026 beschlossen.
| Abstimmungsergebnis: | ||||||
| Beschlussergebnis: | ja | 14 | nein | 0 | Enthaltungen | 0 |
Beschlussnummer: 16-06/2026
Zu 5.6. Aufhebung des Beschlusses Nr. 2026/013 vom 03.02.2026
Beschluss:
Der Gemeinderat Lohmen stimmt der Aufhebung des Beschlusses Nr. 2026/ 013 vom 03.02.2026 und damit der Aufhebung der vertraglichen Vereinbarung zwischen der Gemeinde Lohmen und dem Zweckverband zur Übergabe/ Übernahme von Abwasseranlagen ab 01.01.2026 zu.
| Abstimmungsergebnis: | ||||||
| Beschlussergebnis: | ja | 14 | nein | 0 | Enthaltungen | 0 |
Beschlussnummer: 16-07/2026
Zu 5.7. Unterstützung der Erstellung der rückständigen Jahresrechnungen
Beschluss:
| Der Gemeinderat Lohmen fasst auf Antrag der CDU-Fraktion lt. Anlage folgenden Beschluss: Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt: | |
| 1. | Einführung eines regelmäßigen Berichtswesens an die Gemeinderäte zum Stand der Abarbeitung wesentlicher offener Aufgaben, insbesondere zum Bearbeitungsstand der Jahresabschlüsse beider Kommunen aller 4 Wochen, beginnend ab dem 1. April 2026. |
| 2. | Stellenausschreibung einer zukünftigen Kämmerin/eines Kämmerers. Die Stelle ist im Personalhaushalt/Stellenplan der Gemeinde Lohmen zu berücksichtigen. |
| 3. | Erstellung von Vergabeunterlagen und Vorbereitung der Ausschreibung für die Dienstleistung „Projektsteuerung Jahresabschlüsse" bis zum 30. April 2026. |
| Abstimmungsergebnis: | ||||||
| Beschlussergebnis: | ja | 14 | nein | 0 | Enthaltungen | 0 |
Beschlussnummer: 16-08/2026
Zu 5.8. Haushaltssatzung/ Haushaltsplan der Gemeinde Lohmen 2026
Beratung und Beschlussfassung über Einwendungen zum Entwurf
Es erfolgte keine Einsichtnahme und es wurden keine Einwendungen erhoben. Somit ist kein Beschluss über Einwendungen zum Entwurf erforderlich.
Zu 5.9. Haushaltssatzung/ Haushaltsplan der Gemeinde Lohmen 2026
Beratung und Beschlussfassung
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Lohmen beschließt die Haushaltssatzung der Gemeinde Lohmen für das Haushaltsjahr 2026 einschließlich des Haushaltsplanes und dessen Anlagen einschließlich der Änderungen aus dem Beschluss 16-08/2026 aus TOP 5.7.
| Abstimmungsergebnis: | ||||||
| Beschlussergebnis: | ja | 11 | nein | 0 | Enthaltungen | 3 |
Beschlussnummer: 16-09/2026
Zu 5.10. Kooperationsvereinbarung mit Jugendring SOE e. V.
zur Mobilen Jugendarbeit SR 5 und kreisweiter Jugendverbandsarbeit 2026/025
Beschluss:
Mit dem Jugendring Sächsische Schweiz-Osterzgebirge e. V. werden Vereinbarungen zur Kooperation und finanziellen Unterstützung für die Mobile Jugendarbeit im Sozialraum 5 und die kreisweite Jugendverbandsarbeit einschließlich Ehrenamtsförderung für das Jahr 2026 geschlossen.
| Abstimmungsergebnis: | ||||||
| Beschlussergebnis: | ja | 14 | nein | 0 | Enthaltungen | 0 |
Beschlussnummer: 16-10/2026
| Zu 5.11. Abweichung des Finanzhaushalts 2025 | |
| - | außerplanmäßige Ausgaben Baumaßnahme „Außenanlagen Kinderkrippe Krümelkiste" |
| Beschluss: | |
| Der Gemeinderat beschließt: | |
| 1. | Im Haushaltsjahr 2025 außerplanmäßig Mittel i. H. v. 26.000,00 EUR für die Baumaßnahme „Außenanlagen Kinderkrippe Krümelkiste" zur Verfügung zu stellen. |
| 2. | Die Mittel werden aus Minderausgaben der Baumaßnahme „Außenanlagen Kindertagesstätte Storchennest" zur Verfügung gestellt. |
| 3. | Die Verwaltung leitet das Vergabeverfahren zur Instandsetzung der „Außenanlagen Kinderkrippe Krümelkiste" ein. |
| Abstimmungsergebnis: | ||||||
| Beschlussergebnis: | ja | 14 | nein | 0 | Enthaltungen | 0 |
Beschlussnummer: 16-11/2026
| Zu 5.12. Grundsatzbeschluss zur Anwendung der sogenannten Bau-Turbo-Regelungen des BauGB | |
| Beschluss: | |
| 1. | Der Gemeinderat nimmt die Novelle des Baugesetzbuches durch das „Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung" (Bau-Turbo-Regelungen) zur Kenntnis. |
| 2. | Die Bau-Turbo-Regelungen werden grundsätzlich in vollem Umfang angewendet. |
| 3. | Der Gemeinderat überträgt die Zuständigkeit zur Erteilung der Zustimmung der Gemeinde gem. § 36a BauGB für Vorhaben bis zu einem Einfamilienhaus oder einer Wohnung dem Technischen Ausschuss. |
| 4. | Vor Erteilung der Zustimmung der Gemeinde gem. § 36a BauGB wird die betroffene Öffentlichkeit nicht beteiligt. |
| Abstimmungsergebnis: | ||||||
| Beschlussergebnis: | ja | 13 | nein | 1 | Enthaltungen | 0 |
Beschlussnummer: 16-12/2026
Zu 5.13. Bauantrag - Umnutzung einer Bürofläche zu einer Wohneinheit (An der MTS 6)
Beschluss:
Das kommunale Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 69 Abs. 1 Sächsische Bauordnung (SächsBO) wird erteilt. Hilfsweise wird zusätzlich die Zustimmung nach 246e BauGB erteilt. Eine entsprechende Stellungnahme/Zustimmung ist der Bauaufsicht fristgemäß zu übermitteln.
| Abstimmungsergebnis: | ||||||
| Beschlussergebnis: | ja | 12 | nein | 0 | Enthaltungen | 2 |
Beschlussnummer: 16-13/2026
Zu 5.14. Antrag auf Vorbescheid
Neubau von 4 Einfamilienhäusern (Kirchsteig; FlSt. 218/2 und 218/3 der Gem. Lohmen)
Beschluss:
Für die Beurteilung des Vorhabens kommt die befristete Sonderregelung für den Wohnungsbau gemäß § 246e Baugesetzbuch (BauGB) zur Anwendung.
Die kommunale Zustimmung gemäß § 36a BauGB i. V. m. § 69 Abs. 1 Sächsische Bauordnung (SächsBO) wird, vorbehaltlich einer positiven Beurteilung durch den Wasserzweckverband „Bastei" für die Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung, erteilt. Eine entsprechende Stellungnahme ist der Bauaufsicht fristgemäß zu übermitteln.
| Abstimmungsergebnis: | ||||||
| Beschlussergebnis: | ja | 13 | nein | 0 | Enthaltungen | 1 |
Beschlussnummer: 16-14/2026
Zu 5.15. Grundsatzbeschluss
weitere Planung "Bebauungsplan Fabrikstraße/Am Bahnhof (ehem. Lomatech-Gelände)"
| Beschluss: | |
| 1. | Der Gemeinderat nimmt den Bericht zur aktuellen Kostenentwicklung des Vorhabens "Bebauungsplan Fabrikstraße/Am Bahnhof (ehem. Lomatech-Gelände)" zur Kenntnis. |
| 2. | Aufgrund der erheblichen Steigerung der Kostenprognose für die Baukosten wird von der ursprünglichen Planung, welche den Bau von einseitigen Gehwegen entlang der Straße "Am Bahnhof", der Planstraße und der "Fabrikstraße" vorsah, abgewichen. |
| 3. | Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung dahingehend zu ändern, dass auf die bauliche Anlage von Gehwegen verzichtet wird. Stattdessen sollen die für die Gehwege vorgesehenen Flächen als unbefestigte Bankette (für Medienleitungen) und die Planstraße als Mischverkehrsfläche (verkehrsberuhigter Bereich) ausgeführt werden. |
| Abstimmungsergebnis: | ||||||
| Beschlussergebnis: | ja | 14 | nein | 0 | Enthaltungen | 0 |
Beschlussnummer: 16-15/2026
Zu 5.16. Aussetzung der weiteren Planung "Bebauungsplan Fabrikstraße/Am Bahnhof (ehem. Lomatech-Gelände)"
Beschluss:
Die weitere Planung zum „Bebauungsplan Fabrikstraße/Am Bahnhof (ehem. Lomatech-Gelände)" wird ausgesetzt.
| Abstimmungsergebnis: | ||||||
| Beschlussergebnis: | ja | 14 | nein | 0 | Enthaltungen | 0 |
Beschlussnummer: 16-16/2026
Zu 5.17. Beauftragung der Verwaltung zur Vorbereitung der Veräußerung zur Erschließung und Vermarktung der kommunalen Grundstücke im Gebiet Fabrikstraße/Am Bahnhof (ehem. Lomatech-Gelände)
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt alle notwendigen Maßnahmen einzuleiten, um die Erschließung und Vermarktung der kommunalen Grundstücke im Gebiet Fabrikstraße/Am Bahnhof (ehem. Lomatech-Gelände) an Dritte übertragen zu können.
Die Verwaltung hat den Gemeinderat in den Gemeinderatssitzungen über den jeweils aktuellen Sachstand zu informieren.
| Abstimmungsergebnis: | ||||||
| Beschlussergebnis: | ja | 14 | nein | 0 | Enthaltungen | 0 |
Beschlussnummer: 16-17/2026
Zu 5.18. Neufassung der Hauptsatzung aufgrund der Novellierung Baugesetzbuch (Bau-Turbo-Regelungen)
Beschluss:
Die Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Lohmen wird in der vorliegenden Form vom 24.03.2026 beschlossen. Die Anlage ist Beschlussbestandteil.
| Abstimmungsergebnis: | ||||||
| Beschlussergebnis: | ja | 14 | nein | 0 | Enthaltungen | 0 |
Beschlussnummer: 16-18/2026
Zu 6. Informationsvorlagen
Zu 6.1. Bericht zum Haushaltsvollzug 2025 L/2026/040
Der Gemeinderat Lohmen nimmt den Bericht der Bürgermeisterin zum Haushaltsvollzug 2025 lt. Anlage zur Kenntnis.
| Zu 7. Informationen der Bürgermeisterin | |
| BM Großmann informiert über folgende Sachverhalte: | |
| 19.03. | Teilnahme an Informationsveranstaltung Windkraft in Helmsdorf |
| 23.03. | Elternrat Kindergarten mit Information zur Baumaßnahme Außenanlage ab 07.04.2026 |
|
|
Zusatz:
Die 17. GR-Sitzung findet am 12.05.2026 um 19:00 Uhr statt.
Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind dazu herzlich eingeladen. Die Tagesordnung einschl. Tagungsort werden durch Aushang an den Verkündungstafeln der Gemeinde Lohmen bekannt gemacht. Sie finden diese auch unter www. lohmen-sachsen.de sowie in der Gemeinde-App. Dies gilt gleichfalls als Ersatzbekanntmachung gemäß der Bekanntmachungssatzung der Gemeinde Lohmen vom 30.06.2016.