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Bastei-Anzeiger - Amtsblatt der Gemeinde Lohmen mit den Ortsteilen
Ausgabe 4/2026
Mitteilungen des Gemeindeamtes
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Gemeinsam für Ordnung und Sicherheit

Hinweise zur Meldung von Ordnungswidrigkeiten wie illegaler Müllentsorgung, Aufklebern und Graffiti, Falschparkern, Lärmbelästigung, Wildcamping o. Ä.

Liebe Lohmenerinnen und Lohmener,

ein gepflegtes Ortsbild und die Einhaltung unserer Regeln sorgen dafür, dass wir uns alle wohl und sicher fühlen können.

Unser Ordnungsamt ist regelmäßig im Gebiet der Gemeinde Lohmen und der Stadt Stadt Wehlen unterwegs, um die Einhaltung der geltenden Vorschriften zu überwachen.

Die Mitarbeiter des Ordnungsamtes können allerdings nicht überall gleichzeitig und auch nicht rund um die Uhr im Dienst sein.

Personell bedingt konzentriert sich die Überwachung auf Schwerpunkte sowie Kontrollgänge. Verstöße, die außerhalb der Dienstzeiten oder an abgelegenen Stellen geschehen, können daher nicht immer unmittelbar durch unsere Mitarbeiter festgestellt werden.

Wenn Sie einen Verstoß feststellen und helfen wollen, unseren Ort sicher und sauber zu halten, können Sie eine Ordnungswidrigkeit jederzeit unserem Ordnungsamt melden, denn jeder Einwohner hat die Möglichkeit, eine Ordnungswidrigkeit beim Ordnungsamt selbst anzuzeigen.

Bitte beachten Sie, dass eine Anzeige auch ein entsprechendes Verfahren nach sich zieht. Anonyme Anzeigen sind nicht möglich, sodass die vollständige Angabe personenbezogener Daten zu Ihrer Person (Name und Anschrift) erforderlich ist. Im Verfahren können Sie namentlich benannt werden. Sie müssen dazu bereit sein, Ihre Feststellungen gegebenenfalls auch vor Gericht zu bezeugen. Vorsätzliche Falschangaben zu einer angeblichen Ordnungswidrigkeit können eine Straftat darstellen. Kosten des Verfahrens und Auslagen der bzw. des Betroffenen können Ihnen auferlegt werden, wenn vorsätzlich oder leichtfertig eine unwahre Anzeige erstattet wird.

Für die Anzeige sind folgende Angaben erforderlich:

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Fahrzeugtyp (z. B. PKW)

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Amtliches Kennzeichen

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Feststellungsdatum

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Feststellungszeit (von – bis)

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Feststellungsort (Straße und Hausnummer, PLZ und Ort)

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Mindestens zwei Fotos des Sachverhaltes (immer erforderlich)

Ein datenschutzrechtlicher Hinweis:

Beim Einreichen von Fotos muss das KFZ-Kennzeichen des betroffenen Fahrzeuges gut lesbar sein. Personen sowie KFZ-Kennzeichen anderer Fahrzeuge müssen unkenntlich gemacht werden.

Die Verfolgung der Ordnungswidrigkeit liegt im Ermessen der Mitarbeiter des Ordnungsamtes. Es werden keine Informationen zu einzelnen Verfahren herausgegeben. Auch als Anzeigeerstatter erhalten Sie daher keine Rückmeldung zum Verfahrensausgang.

Wie können Sie eine Meldung einreichen?

Sie können uns Ihre Beobachtungen ganz einfach per E-Mail an ordnungsamt@lohmen-sachsen.de senden.

Wir danken Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und Ihre Unterstützung für ein rücksichtsvolles Miteinander!

Ihr Ordnungsamt