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Bastei-Anzeiger - Amtsblatt der Gemeinde Lohmen mit den Ortsteilen
Ausgabe 4/2026
Mitteilungen des Gemeindeamtes
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Information zur Auslegung und Beteiligung Teilregionalplan Wind

(Quelle: Regionaler Planungsverband Oberes Elbtal/Ostergebirge, Sachlicher Teilregionalplan Energieversorgung/ Windenergienutzung; Vorlage für die Beratung der Verbandsversammlung am 23.03.2026; Stand 02/2026, S. 146)

 

Am 23. März 2026 hat die Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbands oberes Elbtal/Osterzgebirge beschlossen, dass der Entwurf des Teilregionalplans Energieversorgung mit Schwerpunkt Windenergienutzung zur öffentlichen Beteiligung freizugeben ist.

Das Plangebiet des Teilregionalplans ist die gesamte Planungsregion Oberes Elbtal/Osterzgebirge mit der kreisfreien Stadt Dresden und den Landkreisen Meißen sowie Sächsische Schweiz-Osterzgebirge.

Die Aufstellung dieses sachlichen Teilregionalplans dient vorrangig der Erfüllung des Handlungsauftrages von Bund und Land. Bis 31. Dezember 2027 sind 1,3 % der Regionsfläche als Windenergiegebiete in Form von Vorranggebieten für die Windenergienutzung planerisch zu sichern. In diesen Gebieten hat die Windenergienutzung Vorrang vor anderen Nutzungen. Außerhalb dieser Gebiete ist der Bau von Windrädern in der Regel ausgeschlossen (Ausschlusswirkung).

Nach gegenwärtiger Rechtslage müssen im Freistaat Sachsen und damit auch in der Planungsregion in einer weiteren Planungsetappe bis zum 31. Dezember 2032 weitere 0,7 % der Fläche als Vorranggebiete für die Windenergienutzung ausgewiesen werden (Flächenbeitragswert von 2,0 % als Gesamtziel - § 3 Abs. 1 WindBG).

Die Gemeinde Lohmen wird durch das zur Beratung stehende Vorranggebiet 94 (siehe Karte) tangiert. Konkret handelt es sich um Flächen am Kohlberg zwischen Dorf Wehlen und Lohmen.

Vom 7. Mai bis zum 6. Juli 2026 wird der Entwurf des Teilregionalplans, samt Begründung, Umweltbericht und weiterer Unterlagen öffentlich ausliegen. Einsehbar sind die Unterlagen dann in der Verbandsgeschäftsstelle des Regionalen Planungsverbands (Meißner Straße 151 a, 01445 Radebeul) sowie in der Landesdirektion Sachsen (Stauffenbergallee 2, 01099 Dresden). Digital können die Unterlagen bereits auf der Website des Regionalen Planungsverbands (www.rpv-elbtalosterz.de) eingesehen werden.

Bis zum Ende der Auslegungsfrist können Einwohner Stellungnahmen einreichen. Dies ist online über das Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen, per E-Mail, Post oder persönlich in der Verbandsgeschäftsstelle bzw. an den Auslegungsstellen möglich.

Gemeindeverwaltung Lohmen