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Bastei-Anzeiger - Amtsblatt der Gemeinde Lohmen mit den Ortsteilen
Ausgabe 5/2023
Öffentliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung nach § 14 Abs. 2 SächsKitaG der Gemeinde Lohmen für das Jahr 2022

Geringere Betreuungszeiten entsprechen jeweils anteilige Personal- und Sachkosten (z.B. 6 h-Betreuung im Kindergarten = 2/3 der erforderlichen Personal- und Sachkosten für 9 h).

1.2. Deckung der Personal- und Sachkosten je Platz und Monat (Jahresdurchschnitt)

Die Kommunen sind verpflichtet, eine jährliche Abrechnung der Betriebskosten in den Kindereinrichtungen zu erstellen. Die Betriebskosten ergeben sich aus den ermittelten durchschnittlichen Personalkosten sowie den Sachkosten der Einrichtungen. Die Betriebskostenabrechnung wird jährlich im Amtsblatt der Gemeinde Lohmen veröffentlicht.

Demnach hatte die Gemeinde Lohmen im Jahr 2022 Personalkosten in Höhe von 1.245.938,28 € und Sachkosten in Höhe von 331.257,93 € zu tragen.

Dem gegenüber stehen Einnahmen aus dem Landeszuschuss in Höhe von 581.069.21 €, aus Elternbeiträgen in Höhe von 347.251,75 € sowie Erstattungen von Gemeinden i. H. v. 13.521,11 €.

Der Zuschuss der Gemeinde Lohmen für die Kindereinrichtungen lag 2022 somit bei 635.354,14 €.

Die Betriebskosten der Kindereinrichtungen sind gemäß Sächsischem Kita-Gesetz anteilig auf die Eltern umzulegen. Die ungekürzten Elternbeiträge errechnen sich nun wie folgt:

Krippenkinder mit 23 % der jeweiligen Kosten

=

295,00 €

Kindergartenkinder mit 30 % der jeweiligen Kosten

=

163,00 €

Hortkinder mit 30 % der jeweiligen Kosten

=

88,00 €

Die aufgeführten Beiträge sind jeweils für das erste Kind und die volle Betreuungsdauer. Für Geschwister und einen verkürzten Aufenthalt sind niedrigere Beiträge zu zahlen (siehe Anlage). Diese Gebührenerhöhung wird ab 01.07.2023 zum Tragen kommen.