| Beginn: | 17:00 Uhr |
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| Ende: | 17:35 Uhr |
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| Anwesend: | Frau Großmann | Gemeinschaftsvorsitzende, BMin Gem. Lohmen |
| Herr Mathe | BM Stadt Wehlen |
| Herr Hoppe | Gemeinderat Lohmen |
| Herr Andrä | Gemeinderat Lohmen |
| Herr Markert | Gemeinderat Lohmen |
| Herr Flössel | Stadtrat Wehlen |
| Entschuldigt | Herr Fröde | Stadtrat Wehlen |
| Herr Höhne | Stadtrat Wehlen |
| Verwaltung: | Herr Schwedes, stellv. Hauptamtsleiter | |
| Frau Ujhelyi, Kämmerin | |
Frau Bürgermeisterin Großmann eröffnet die 50. öffentliche Sitzung des Gemeinschaftsausschusses und begrüßt die Gemeinde- bzw. Stadträte sowie die Verwaltungsangestellte. Die Einladung mit Tagesordnung wurde form- und fristgerecht ausgegeben. Es bestehen keine Einwände zur Tagesordnung.
Tagesordnung
| I. Öffentlicher Teil | |
| 1. | Anfragen der Gäste und Vertreter des Gemeinschaftsausschusses |
| 2. | Bestätigung des Protokolls der 49. Sitzung vom 13.12.2022 — 50-01/2023 |
| 3. | Allgemeine Informationen |
| TOP 1 | Anfragen der Gäste und Vertreter des Gemeinschaftsausschusses |
| - keine |
| TOP 2 | 49-01/2022 - Bestätigung des Protokolls der 49. Sitzung des Gemeinschaftsausschusses vom 13.12.2022 |
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Das Protokoll lag zur Beschlussfassung vor. Das Protokoll wurde handschriftlich von
Herrn Gemeinderat Hoppe und Herrn Bürgermeister Mathe bestätigt.
Abstimmungsergebnis: 6 Ja-Stimmen (einstimmig)
| TOP 3 |
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| 50-02/2023 | Beratung und Beschlussfassung zur Verwaltungskostenumlage für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 |
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Frau Bürgermeisterin Großmann trägt die Schwerpunkte der Kalkulation vor.
In einer Verwaltungsgemeinschaft ist der Gemeinschaftsausschuss für die Bestimmung der Höhe der Umlage zuständig. Die Festsetzung der Verwaltungskostenumlage ist Voraussetzung für die Aufnahme in die Haushaltssatzung der erfüllenden Gemeinde Lohmen.
Beschluss
Die Verwaltungskostenumlage gemäß § 9 der Verwaltungsgemeinschaftsvereinbarung zwischen der Gemeinde Lohmen und der Stadt Wehlen zur Festsetzung in der Haushaltssatzung der erfüllenden Gemeinde für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 wird in Höhe von jeweils 330.000 EUR bestimmt als Vorauszahlung in monatlich gleichen Abschlägen mit Fälligkeit 20. des laufenden Monats.
Abstimmungsergebnis: 6 Ja-Stimmen (einstimmig)
| TOP 4 | Allgemeine Informationen |
erfolgten zu Interkommunale Zusammenarbeit Touristinformation
| • | Gemeinsame TI Stadt Wehlen/Lohmen mit Standort Stadt Wehlen |
| Haushaltsplanung 2023/ 2024 | |
| • | Noch in Abstimmung der Ämter sowie permanente Überarbeitung aufgrund Tarifänderungen, Informationen zu Strom- und Gaspreisbremsen usw. |