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Bastei-Anzeiger - Amtsblatt der Gemeinde Lohmen mit den Ortsteilen
Ausgabe 5/2023
Öffentliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung der Vorschlagsliste

Wahl der Schöffinnen und Schöffen der Gemeinde Lohmen für die Amtszeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2028 in den Schöffengerichten des Amtsgerichts Pirna und den Strafkammern des Landgerichts Dresden

Der Gemeinderat Lohmen wird in der Sitzung am 06.06.2023 den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Landgericht Dresden und das Amtsgericht Pirna fassen.

Diese Liste liegt gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom 12.06. - 22.06.2023 zu jedermanns Einsicht im Einwohnermeldeamt Lohmen zu den Sprechzeiten aus. An Nichtsprechtagen bitte klingeln!

Gegen die Vorschlagslisten kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Ablauf der Auslegungsfrist bei der Gemeinde Lohmen oder dem Amtsgericht Pirna schriftlich oder zu Protokoll Einspruch ausschließlich mit der Begründung erhoben werden, dass in die Liste Personen aufgenommen wurden, die nach einem der Gründe aus §§ 32 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten.

Silke Großmann
Bürgermeisterin

Lohmen, 15.05.2023