Der Gemeinderat Lohmen wird in der Sitzung am 06.06.2023 den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Landgericht Dresden und das Amtsgericht Pirna fassen.
Diese Liste liegt gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom 12.06. - 22.06.2023 zu jedermanns Einsicht im Einwohnermeldeamt Lohmen zu den Sprechzeiten aus. An Nichtsprechtagen bitte klingeln!
Gegen die Vorschlagslisten kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Ablauf der Auslegungsfrist bei der Gemeinde Lohmen oder dem Amtsgericht Pirna schriftlich oder zu Protokoll Einspruch ausschließlich mit der Begründung erhoben werden, dass in die Liste Personen aufgenommen wurden, die nach einem der Gründe aus §§ 32 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten.
Lohmen, 15.05.2023