| Top 1 | Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit und Bestätigung der Tagesordnung |
BM Großmann begrüßt die Gemeinderäte sowie die Verwaltungsangestellten zur 44. Gemeinderatssitzung. Sie stellt weiterhin fest, dass der Gemeinderat mit 11 GRen beschlussfähig ist, eine form- und fristgerechte Einladung erfolgte und dazu kein GR widersprochen hat.
-> Ab Beschluss 44-10/2024 sind 10 statt 11 Gemeinderäte anwesend.
TOP 2
| 44-01/2024 | Kenntnisnahme der 43. GR-Niederschrift vom 21.03.2024 |
| -> Die Niederschrift wurde zur Kenntnis genommen und durch zwei Gemeinderäte unterzeichnet. | |
| TOP 3 | Bekanntmachung der Beschlüsse aus nichtöffentlicher GR-Sitzung |
Folgende Punkte wurden beraten bzw. zur Abstimmung im heutigen GR empfohlen:
| 43-20/2024 | Kommissarische Leitung Hauptamt | = 10 x Ja |
| Abrechnungsmodalitäten Parkplatz Hohnstein | = 10 x Ja |
| Besetzung Stabsstelle | vorberaten |
| TOP 4 | Anfragen der Gemeinderäte und Gäste an die Bürgermeisterin |
GR
Warum ist der Wasserspender in Schule außer Betrieb? Kann mutwillige Beschädigung den Verursachern (evtl. Eltern) in Rechnung gestellt werden? Gleiches gilt für die zerbrochene Glasscheibe der Zwischentür auf der Schulseite. Wann wird der Wasserspender bzw. die Scheibe repariert? Was für Kosten fallen an?
AW BM: Der Wasserspender ist defekt. Dort sind wohl Kinder „hineingerutscht“, es kann aber keine Mutwilligkeit festgestellt werden oder ein Verursacher benannt werden.
Der TZV wird im Rahmen seines Jubiläums anstelle Geschenke für die Erneuerung des Wasserspenders sammeln. Bei der Glasscheibe ist der Verursacher bekannt. Dies wird noch geklärt. Die Kosten müssen noch erhoben werden.
GR
Er bittet ein Lob an die Mitarbeiter des Bastei-Parkplatzes weiterzuleiten: Diese haben zu Ostern sehr gut die Parksituation gemanagt.
1.
Ist der Verwaltung bekannt, dass demnächst Lebensmittel-Fröde schließt und damit auch die Postfiliale? Könnte es für die Postfiliale -als wichtige Dienstleistung in Lohmen- eine Alternative geben?
2.
Wird die Bürgermeisterin auf die heute in der SZ erschienene Lesermeinung des Herrn Strohbach reagieren? Hier besteht der Vorwurf einer übertriebenen Abzocke der Parkgebühren. Hinweis: Es gibt in Lohmen sehr wohl kostenlose Parkplätze.
BM Großmann:
Das Lob leitet sie gern an die 2 Parkplatz-Angestellten weiter.
| – | zu 1. in der nichtöffentlichen Sitzung |
| – | zu 2. Da sie den Leserbrief noch nicht kennt, folgt eine Antwort erst später. |
| TOP 5 | Beschlussvorlagen |
44–02/2024 Kostenbeteiligung am Regionalbudget
Der Gemeinderat beschließt, dass mit Abschluss der Vereinbarung zur Kostenbeteiligung
am Regionalbudget des Landschaf(f)t Zukunft e. V. jeweils zwischen dem Vorhabensträger und der Gemeinde ein Vertrag bei Antragsstellung geschlossen wird.
| Abstimmung: | 9 Ja/2 Enthaltungen |
44–03/2024 Aufnahme in den Zweckverband:
Kommunale Informationsverarbeitung Sachsen – KISA
Der Gemeinderat beschließt einstimmig mit 11 Ja, dass die Gemeinde Lohmen im Rahmen der Verwaltungsgemeinschaft mit der Stadt Stadt Wehlen den Antrag auf Mitgliedschaft in den Zweckverband Kommunale Informationsverarbeitung Sachsen - KISA stellt.
44–04/2024 Vergabe von Dienstleistungen – Parkraumüberwachung
Es wird einstimmig mit 11 Ja beschlossen, Peter Park System GmbH mit der Dienstleistung zum Parkraumüberwachungssystem zu beauftragen. Für die Gemeinde entstehen keine Anschaffungs- und Betriebskosten zur Zahlung an den Dienstleister. Die Umsetzung erfolgt zeitnah nach Beauftragung.
44–05/2024 Vergabe von Bauleistungen:
SW-Pumpwerk Wesenitzstraße – Austausch Steuerung
Es wird beschlossen, die Instandsetzung der Steuertechnik im Pumpwerk Wesenitz entsprechend des Angebotes der Fa. WKS Automation GmbH, zum Preis von 9295,59 Brutto zu beauftragen.
Abstimmung: 10 Ja/ 1 Enthaltung
44–06/2024 Vergabe von Bauleistungen: Unterhaltung des Forellenflüsschens
Es wird einstimmig mit 11 Ja beschlossen, die Firma Landschaftsbau Gebauer GmbH & Co. KG mit den Bauleistungen auf Grundlage des Angebots vom 08.03.2024 zu beauftragen.
Die Gesamtkosten betragen 16.731,04 € brutto.
44–07/2024 Vergabe Prüfung ortsveränderliche Geräte
Der Gemeinderat beschließt einstimmig mit 11 Ja die Vergabe zur Prüfung der ortsveränderlichen Geräte an die Fa. Elektro-Fröde in 01796 Pirna zum maximalen Preis von 7.439,76 EUR pro Jahr.
44–08/2024 Provisorium Wanderbrücke Uttewalde – Materialbeschaffung
Es wird einstimmig mit 11 Ja beschlossen, für den Aufbau eines Provisoriums durch eine rückbaubare Behelfsbrücke und zur Reaktivierung des Wanderwegs Uttewalde einer Beschaffung von Baumaterial in Höhe von 5.000,00 € brutto zuzustimmen.
44–09/2024 Veräußerung von Nutzfahrzeug
Es wird mit 11 Ja beschlossen, der Eilentscheidung der Bürgermeisterin, das Fahrzeug VW Transporter 6.1, genutzt im Bauhof der Gemeinde Lohmen, zum Preis von 27.050,00 € Brutto an das Autohaus Pirna GmbH zu verkaufen, zuzustimmen.
44–10/2024 Verkauf einer Teilfläche des Flurstückes 202 Gemarkung Lohmen
–Gaststätte Erbgericht und Freifläche–
Es wird einstimmig mit 10 Ja beschlossen, einen Teil des Flurstückes 202 Gemarkung Lohmen mit einer Größe von ca. 2.027 m² an Erbgericht Lohmen GmbH & Co.KG in 01326 Dresden zu verkaufen. Der Kaufpreis beträgt 100.000 EUR. Der Verkauf erfolgt zum Zweck der Betreibung als Gaststätte. Eine Mehrerlösklausel sind in den Notarvertrag aufzunehmen.
Eine Belastungsvollmacht wird seitens der Gemeinde Lohmen erteilt.
Der Erwerber trägt die Kosten des Vertrages und dessen Vollzuges sowie die Kosten der Vermessung.
44–11/2024 Besetzung Leiter Stabsstelle
Die mit GR-Beschluss 38-04/2023 geschaffene Personalstelle "Leiter Stabsstelle" wird spätestens mit Nachbesetzung der Stelle Leiter Bauamt mit Herrn Dr.-Ing. Händel besetzt.
Abstimmung: 10 Ja (einstimmig)
| TOP 6 | Informationen zum Haushaltsvollzug 2023 |
Die Informationen zum Haushaltsvollzug sind vorläufige Zahlen.
Es ist festzustellen, dass aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung viele Ausgaben nicht getätigt wurden. Mit der Genehmigung des Doppelhaushaltes werden jetzt die Maßnahmen geprüft.
| TOP 7 | Informationen zur Genehmigung Doppelhaushalt 2023/2024 |
Mit Bescheid vom 27.03.2024 hat das LRA den Doppelhaushalt 2023/2024 ohne Auflagen genehmigt.
Gleichwohl ergingen rechtsaufsichtliche Hinweise, welche zu beachten sind.
Unter anderem behält sich die Rechtsaufsichtsbehörde vor, den Stand der festgestellten Jahresabschlüsse in die Entscheidung über die Haushaltsgenehmigungen einzubeziehen.
Dies unterstreicht noch einmal die Notwendigkeit, alle vorhandenen und zukünftigen Kapazitäten, neben dem Tagesgeschäft mit oberster Priorität dafür einzusetzen.
| TOP 8 | Informationen der Bürgermeisterin |
-> Übernahme Reinigung in eigene Regie per 01.04.2024
Die Qualitätsverbesserung in den bisher vom Dienstleister gereinigten Räumlichkeiten Grundschule, Hort, Außenstelle Kindergarten und Sporthalle ist sichtbar. Die Organisation sowie die neu eingestellten Mitarbeiterinnen haben sich gefunden. Ein großes Dankeschön an alle Mitarbeiter der Reinigung und Hauswirtschaft, Beteiligten sowie die Leiterinnen in allen Einrichtungen.
Am heutigen Tag gab es einen besonderen Einsatz auf den Fliesen im Horteingang, wobei der neue Saugwischer zum Einsatz kam. Anhand Fotos wurde der Einsatz sichtbar dokumentiert.
Ø Information über Kandidaten Gemeinderatswahl
| - | BM freut sich, wahrscheinlich viele Gemeinderäte wiederzusehen, aber auch über neue Mitstreiter |
| - | Information über Kandidaten für Gemeinderat Lohmen und Stadtrat Stadt Wehlen |
Zusatz:
Die 45. GR-Sitzung findet am Donnerstag, dem 06.06.2024 um 19:00 Uhr statt.
Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind dazu herzlich eingeladen. Die Tagesordnung und der Tagungsort werden durch Aushang an den Verkündungstafeln der Gemeinde Lohmen bekannt gemacht. Sie finden diese auch unter www. lohmen-sachsen.de sowie in der Gemeinde-App. Dies gilt gleichfalls als Ersatzbekanntmachung gemäß § 2 der Bekanntmachungssatzung der Gemeinde Lohmen vom 11.03.1999.