1.1. Erforderliche Personal- und Sachkosten je Platz und Monat (Jahresdurchschnitt)
| Krippe 9 h in € | Kindergarten 9 hin € | Hort 6 h in € |
| erforderliche Personalkosten | 1.113,44 | 463,94 | 250,53 |
| erforderliche Sachkosten | 355,17 | 147,99 | 79,91 |
| erforderliche Personal- und Sachkosten | 1.468,61 | 611,92 | 330,44 |
Geringeren Betreuungszeiten entsprechen jeweils anteilige Personal- und Sachkosten (z.B. 6 h-Betreuung im Kindergarten = 2/3 der erforderlichen Personal- und Sachkosten für 9 h).
1.2. Deckung der Personal- und Sachkosten je Platz und Monat (Jahresdurchschnitt)
| Krippe 9 h in € | Kindergarten 9 h in € | Hort 6 h in € |
| Landeszuschuss | 281,67 | 281,67 | 187,78 |
| Elternbeitrag (ungekürzt) | 318,08 | 172,58 | 93,00 |
| Gemeinde (inkl. Eigenanteil freier Träger) | 868,86 | 157,67 | 49,66 |
Die Kommunen sind verpflichtet, eine jährliche Abrechnung der Betriebskosten in den Kindereinrichtungen zu erstellen. Die Betriebskosten ergeben sich aus den ermittelten durchschnittlichen Personalkosten sowie den Sachkosten der Einrichtungen.
An den Betriebskosten sind die Eltern lt. Sächsischem Kita-Gesetz anteilig zu beteiligen. Dieser Anteil beträgt lt. Gemeinderatsbeschluss Nr. 24-02/2022 vom 09.06.2022 für die Kinderkrippe 23 %, für die Kindertagesstätte und für den Hort 30 % der Betriebskosten. Die ermittelten Beträge werden auf volle Euro auf- oder abgerundet.
Mit Gemeinderatsbeschluss Nr. 35-05/2023 vom 04.05.2023 wurde festgelegt, dass die Betreuungsgebühren für die Kindereinrichtungen der Gemeinde auf der Grundlage der Betriebskostenabrechnung des Vorjahres jeweils zum 01.07. jeden Jahres neu festgelegt werden.
Die Ausgaben und Einnahmen der Gemeinde für die Kindereinrichtungen beliefen sich im Jahr 2024 wie folgt:
| Ausgaben der Gemeinde | Einnahmen der Gemeinde | ||
| Personalkosten | 1.396.199,06 € | Landeszuschuss | 702.505,05 € |
| Sachkosten | 445.360,07 € | Elternbeiträge | 397.225,12 € |
|
| Erstattungen von Gemeinden | 107.092,30 € |
| Gesamtausgaben | 1.841.559,13 € | Gesamteinnahmen | 1.206.822,47 € |
Der Zuschuss der Gemeinde Lohmen für die Kindereinrichtungen lag 2024 somit bei 634.736,66 €.
Sowohl bei den Personal- als auch Sachkosten war auch im Jahr 2024 ein Anstieg gegenüber dem Vorjahr zu verzeichnen. Dies lag u. a. an Tarifsteigerungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, zu zahlenden Zulagen für das pädagogische Personal sowie an Kosten für die Ausstattung der Einrichtungen.
Einsparungen ergaben sich im Bereich Reinigung, die wir als Gemeinde seit April 2024 selbst durchführen. Die Erstattungen andere Gemeinden haben sich ebenfalls erhöht.
Insgesamt wurde in den Kindereinrichtungen im Jahr 2024 mehr Personal eingesetzt. Da Neueinstellungen jedoch geringere Kosten verursachten, sind die Personalkosten pro Kind gesunken.
Daher freuen wir uns, dass die Elternbeiträge ab 01.07.2025 geringfügig sinken werden.
Die Finanzierung der Kindereinrichtungen verteilt sich wie folgt:
Aus den Gesamtkosten ergeben sich die monatlichen Kosten für einen Betreuungsplatz sowie der Kostenanteil, den die Gemeinde zu tragen hat.
| Krippe 9 h | Kita 9 h | Hort 6 h |
| Platzkosten je Kind und Monat | 1.468,61 € | 611,92 € | 330,44 € |
| Landeszuschuss | 281,67 € | 281,67 € | 187,78 € |
| Elternbeitrag (ungekürzt im Durchschnitt 2024) | 318,08 € | 172,58 € | 93,00 € |
| Gemeindeanteil je Kind und Monat | 868,86 € | 157,67 € | 49,66 € |
Die ungekürzten Elternbeiträge (also ohne Geschwisterermäßigungen o. ä.) errechnen sich nun wie folgt:
| - Krippenkinder mit 23 % der jeweiligen Kosten | = | 337,00 € |
| - Kindergartenkinder mit 30 % der jeweiligen Kosten | = | 183,00 € |
| - Hortkinder mit 30 % der jeweiligen Kosten | = | 99,00 € |
Die aufgeführten Beiträge sind jeweils für das erste Kind und die Betreuungsdauer von 9 Stunden (in Krippe/Kita) bzw. 6 Stunden (für Hort). Die Übersicht der Elternbeiträge mit den Ermäßigungen für Geschwister und Alleinerziehende sowie die anderen Betreuungszeit erhalten Sie in der Anlage.
Diese Gebührenänderung wird ab 01.07.2025 zum Tragen kommen.